Standesamt Offenbach an der Queich - Rheinland-Pfalz

Nachfolgend finden Sie die Kontaktdaten, Telefonnummer, Faxnummer, Email-Adresse, Öffnungszeiten und weitere nützliche Informationen von das Standesamt. Standesamt Offenbach an der Queich tragt Eheschließungen und Scheidungen, Kirchenein- und austritte und Adoptionen ein. Das Standesamt nehmt auch Namenserklärungen und Vaterschaftsanerkennungen auf.


Heiraten, Hochzeit und Eheschließung in Offenbach an der Queich

Bevor Sie in Offenbach an der Queich heiraten können müssen Sie die Eheschließung beim Standesamt Offenbach an der Queich anmelden. Hierzu müssten beide partner persönlich zum Standesamt kommen.

Die Anmeldung in Offenbach an der Queich

Die Anmeldung der Eheschließung beim Standesamt Offenbach an der Queich dauert je nach Einzelfall so ca. eine halbe stunde.

Die Anmeldung der Eheschließung erfolgt bei Standesamt Offenbach an der Queich, wenn beide partner, oder einer der beiden Heiratswilligen ihren Wohnsitz im Offenbach an der Queich haben. Hierzu reicht auch der Nebenwohnsitz.

Sollte keiner von beide partner in Offenbach an der Queich eine Wohnsitz haben so können Sie trotzdem in Offenbach an der Queich heiraten.

Sie melden dann Ihre Eheschließung beim Standesamt Ihres Wohnsitzes an und ihres Standesamt schickt die Unterlagen dann zu Standesamt Offenbach an der Queich und ermächtigt das Standesamt in Offenbach an der Queich, Sie zu verheiraten.

Für weitere informationen können Sie auch die offizielle Website von Standesamt Offenbach an der Queich besuchen: www.offenbach-queich.de

Bundesland:

Rheinland-Pfalz - Deutschland

Anschrift:

Standesamt Offenbach an der Queich
Konrad-Lerch-Ring 6
76877 Offenbach an der Queich

Webseite:

www.offenbach-queich.de

Email:

rathaus@offenbach-queich.de

Telefon:

06348 / 986 0

Fax:

06348 / 986 141

Öffnungszeiten:

Mo 8:30 - 12:00 & 14:00-18:00 Uhr, Di-Do 8:30-12:00 Uhr, Fr 7:30-12:00 Uhr


Geburten in Offenbach an der Queich

Jede Geburt eines Kindes in Offenbach an der Queich muss beim Standesamt Offenbach an der Queich angezeigt werden und wird dort beurkundet. Unabhängig von Wohnort der Eltern oder der Staatsangehörigkeit.

Wirt ihr kind im Hospital in Offenbach an der Queich geboren, müssen Sie dort Ihr Kind direkt nach der Geburt in der Aufnahme anmelden. Haben die Eltern das gemeinsame Sorgerecht durch eine sogenannte Sorgerechtserklärung oder sind die Eltern verheiratet, müssen beide Eltern die Geburtsanzeige unterschreiben.

Die Unterschrift der Mutter reicht in den anderen Fällen. Kommt Ihr Kind zu Hause zur Welt, müssen Sie dieses innerhalb einer Woche nach der Geburt beim Standesamt Offenbach an der Queich anmelden. 

Die eingetragene Lebenspartnerschaft

Gleichgeschlechtliche Lebenspartnerinnen oder Lebenspartner können eine Lebenspartnerschaft begründen. Dafür sind nun die Standesämter in Nordrhein-Westfalen zuständig.

Zuständig für die Anmeldung der Lebenspartnerschaft ist hier das Standesamt, in der eine/r von oder beide Lebenspartnerinnen oder Lebenspartner, den Hauptwohnsitz oder einen Nebenwohnsitz angemeldet hat. Sie können dann in jedem Standesamt in Deutschland Die Lebenspartnerschaft schließen. 

Urkunden beim Standesamt Offenbach an der Queich

Wenn die Eheschließung, die Lebenspartnerschaft, die Geburt oder der Sterbefall in Offenbach an der Queich beurkundet wurde, erhalten Sie beim Standesamt Offenbach an der Queich:

- Lebenspartnerschaftsurkunden oder Abschriften aus dem Lebenspartnerschaftsregister
- Geburtsurkunden oder Abschriften aus dem Geburtseintrag:
- Eheurkunden
- Sterbeurkunden oder Abschriften aus dem Sterbeeintrag