Standesamt Schweich - Rheinland-Pfalz

Nachfolgend finden Sie die Kontaktdaten, Telefonnummer, Faxnummer, Email-Adresse, Öffnungszeiten und weitere nützliche Informationen von das Standesamt. Standesamt Schweich tragt Eheschließungen und Scheidungen, Kirchenein- und austritte und Adoptionen ein. Das Standesamt nehmt auch Namenserklärungen und Vaterschaftsanerkennungen auf.


Heiraten, Hochzeit und Eheschließung in Longen

Bevor Sie in Longen heiraten können müssen Sie die Eheschließung beim Standesamt Schweich anmelden. Hierzu müssten beide partner persönlich zum Standesamt kommen.

Die Anmeldung in Longen

Die Anmeldung der Eheschließung beim Standesamt Schweich dauert je nach Einzelfall so ca. eine halbe stunde.

Die Anmeldung der Eheschließung erfolgt bei Standesamt Schweich, wenn beide partner, oder einer der beiden Heiratswilligen ihren Wohnsitz im Longen haben. Hierzu reicht auch der Nebenwohnsitz.

Sollte keiner von beide partner in Longen eine Wohnsitz haben so können Sie trotzdem in Longen heiraten.

Sie melden dann Ihre Eheschließung beim Standesamt Ihres Wohnsitzes an und ihres Standesamt schickt die Unterlagen dann zu Standesamt Schweich und ermächtigt das Standesamt in Longen, Sie zu verheiraten.

Für weitere informationen können Sie auch die offizielle Website von Standesamt Schweich besuchen: www.

Bundesland:

Rheinland-Pfalz - Deutschland

Anschrift:

Standesamt Schweich
Brückenstraße 26
54338 Schweich

Webseite:

www.

Email:

Telefon:

06502 407-208

Fax:

06502) 407180

Öffnungszeiten:

bitte telefonisch erfragen


Geburten in Longen

Jede Geburt eines Kindes in Longen muss beim Standesamt Schweich angezeigt werden und wird dort beurkundet. Unabhängig von Wohnort der Eltern oder der Staatsangehörigkeit.

Wirt ihr kind im Hospital in Longen geboren, müssen Sie dort Ihr Kind direkt nach der Geburt in der Aufnahme anmelden. Haben die Eltern das gemeinsame Sorgerecht durch eine sogenannte Sorgerechtserklärung oder sind die Eltern verheiratet, müssen beide Eltern die Geburtsanzeige unterschreiben.

Die Unterschrift der Mutter reicht in den anderen Fällen. Kommt Ihr Kind zu Hause zur Welt, müssen Sie dieses innerhalb einer Woche nach der Geburt beim Standesamt Schweich anmelden. 

Die eingetragene Lebenspartnerschaft

Gleichgeschlechtliche Lebenspartnerinnen oder Lebenspartner können eine Lebenspartnerschaft begründen. Dafür sind nun die Standesämter in Nordrhein-Westfalen zuständig.

Zuständig für die Anmeldung der Lebenspartnerschaft ist hier das Standesamt, in der eine/r von oder beide Lebenspartnerinnen oder Lebenspartner, den Hauptwohnsitz oder einen Nebenwohnsitz angemeldet hat. Sie können dann in jedem Standesamt in Deutschland Die Lebenspartnerschaft schließen. 

Urkunden beim Standesamt Schweich

Wenn die Eheschließung, die Lebenspartnerschaft, die Geburt oder der Sterbefall in Longen beurkundet wurde, erhalten Sie beim Standesamt Schweich:

- Lebenspartnerschaftsurkunden oder Abschriften aus dem Lebenspartnerschaftsregister
- Geburtsurkunden oder Abschriften aus dem Geburtseintrag:
- Eheurkunden
- Sterbeurkunden oder Abschriften aus dem Sterbeeintrag