Standesamt der Verbandsgemeinde Rhein-Nahe in Bingen am Rhein - Rheinland-Pfalz

Nachfolgend finden Sie die Kontaktdaten, Telefonnummer, Faxnummer, Email-Adresse, Öffnungszeiten und weitere nützliche Informationen von das Standesamt. Standesamt der Verbandsgemeinde Rhein-Nahe in Bingen am Rhein tragt Eheschließungen und Scheidungen, Kirchenein- und austritte und Adoptionen ein. Das Standesamt nehmt auch Namenserklärungen und Vaterschaftsanerkennungen auf.


Heiraten, Hochzeit und Eheschließung in Bingen am Rhein

Bevor Sie in Bingen am Rhein heiraten können müssen Sie die Eheschließung beim Standesamt der Verbandsgemeinde Rhein-Nahe in Bingen am Rhein anmelden. Hierzu müssten beide partner persönlich zum Standesamt kommen.

Die Anmeldung in Bingen am Rhein

Die Anmeldung der Eheschließung beim Standesamt der Verbandsgemeinde Rhein-Nahe in Bingen am Rhein dauert je nach Einzelfall so ca. eine halbe stunde.

Die Anmeldung der Eheschließung erfolgt bei Standesamt der Verbandsgemeinde Rhein-Nahe in Bingen am Rhein, wenn beide partner, oder einer der beiden Heiratswilligen ihren Wohnsitz im Bingen am Rhein haben. Hierzu reicht auch der Nebenwohnsitz.

Sollte keiner von beide partner in Bingen am Rhein eine Wohnsitz haben so können Sie trotzdem in Bingen am Rhein heiraten.

Sie melden dann Ihre Eheschließung beim Standesamt Ihres Wohnsitzes an und ihres Standesamt schickt die Unterlagen dann zu Standesamt der Verbandsgemeinde Rhein-Nahe in Bingen am Rhein und ermächtigt das Standesamt in Bingen am Rhein, Sie zu verheiraten.

Für weitere informationen können Sie auch die offizielle Website von Standesamt der Verbandsgemeinde Rhein-Nahe in Bingen am Rhein besuchen: www.vgrn.de

Bundesland:

Rheinland-Pfalz - Deutschland

Anschrift:

Standesamt der Verbandsgemeinde Rhein-Nahe in Bingen am Rhein
Koblenzer Straße 18
55411 Bingen am Rhein

Webseite:

www.vgrn.de

Email:

verwaltung@vgrn.de

Telefon:

06721/304-215

Fax:

06721/304-244

Öffnungszeiten:

Mo-Fr 8:00 - 12:00 Uhr, Fr 7:30 - 12:00 Uhr, Mi 14:00 - 18:00 Uhr


Geburten in Bingen am Rhein

Jede Geburt eines Kindes in Bingen am Rhein muss beim Standesamt der Verbandsgemeinde Rhein-Nahe in Bingen am Rhein angezeigt werden und wird dort beurkundet. Unabhängig von Wohnort der Eltern oder der Staatsangehörigkeit.

Wirt ihr kind im Hospital in Bingen am Rhein geboren, müssen Sie dort Ihr Kind direkt nach der Geburt in der Aufnahme anmelden. Haben die Eltern das gemeinsame Sorgerecht durch eine sogenannte Sorgerechtserklärung oder sind die Eltern verheiratet, müssen beide Eltern die Geburtsanzeige unterschreiben.

Die Unterschrift der Mutter reicht in den anderen Fällen. Kommt Ihr Kind zu Hause zur Welt, müssen Sie dieses innerhalb einer Woche nach der Geburt beim Standesamt der Verbandsgemeinde Rhein-Nahe in Bingen am Rhein anmelden. 

Die eingetragene Lebenspartnerschaft

Gleichgeschlechtliche Lebenspartnerinnen oder Lebenspartner können eine Lebenspartnerschaft begründen. Dafür sind nun die Standesämter in Nordrhein-Westfalen zuständig.

Zuständig für die Anmeldung der Lebenspartnerschaft ist hier das Standesamt, in der eine/r von oder beide Lebenspartnerinnen oder Lebenspartner, den Hauptwohnsitz oder einen Nebenwohnsitz angemeldet hat. Sie können dann in jedem Standesamt in Deutschland Die Lebenspartnerschaft schließen. 

Urkunden beim Standesamt der Verbandsgemeinde Rhein-Nahe in Bingen am Rhein

Wenn die Eheschließung, die Lebenspartnerschaft, die Geburt oder der Sterbefall in Bingen am Rhein beurkundet wurde, erhalten Sie beim Standesamt der Verbandsgemeinde Rhein-Nahe in Bingen am Rhein:

- Lebenspartnerschaftsurkunden oder Abschriften aus dem Lebenspartnerschaftsregister
- Geburtsurkunden oder Abschriften aus dem Geburtseintrag:
- Eheurkunden
- Sterbeurkunden oder Abschriften aus dem Sterbeeintrag