Ordnungsbehörde, Abt. Personenstand des Landkreises in Kirchheimbolanden - Rheinland-Pfalz

Nachfolgend finden Sie die Kontaktdaten, Telefonnummer, Faxnummer, Email-Adresse, Öffnungszeiten und weitere nützliche Informationen von das Standesamt. Ordnungsbehörde, Abt. Personenstand des Landkreises in Kirchheimbolanden tragt Eheschließungen und Scheidungen, Kirchenein- und austritte und Adoptionen ein. Das Standesamt nehmt auch Namenserklärungen und Vaterschaftsanerkennungen auf.


Heiraten, Hochzeit und Eheschließung in Kirchheimbolanden

Bevor Sie in Kirchheimbolanden heiraten können müssen Sie die Eheschließung beim Ordnungsbehörde, Abt. Personenstand des Landkreises in Kirchheimbolanden anmelden. Hierzu müssten beide partner persönlich zum Standesamt kommen.

Die Anmeldung in Kirchheimbolanden

Die Anmeldung der Eheschließung beim Ordnungsbehörde, Abt. Personenstand des Landkreises in Kirchheimbolanden dauert je nach Einzelfall so ca. eine halbe stunde.

Die Anmeldung der Eheschließung erfolgt bei Ordnungsbehörde, Abt. Personenstand des Landkreises in Kirchheimbolanden, wenn beide partner, oder einer der beiden Heiratswilligen ihren Wohnsitz im Kirchheimbolanden haben. Hierzu reicht auch der Nebenwohnsitz.

Sollte keiner von beide partner in Kirchheimbolanden eine Wohnsitz haben so können Sie trotzdem in Kirchheimbolanden heiraten.

Sie melden dann Ihre Eheschließung beim Standesamt Ihres Wohnsitzes an und ihres Standesamt schickt die Unterlagen dann zu Ordnungsbehörde, Abt. Personenstand des Landkreises in Kirchheimbolanden und ermächtigt das Standesamt in Kirchheimbolanden, Sie zu verheiraten.

Für weitere informationen können Sie auch die offizielle Website von Ordnungsbehörde, Abt. Personenstand des Landkreises in Kirchheimbolanden besuchen: www.

Bundesland:

Rheinland-Pfalz - Deutschland

Anschrift:

Ordnungsbehörde, Abt. Personenstand des Landkreises in Kirchheimbolanden
Uhlandstraße 2
67292 Kirchheimbolanden

Webseite:

www.

Email:

Telefon:

06352 / 710-191

Fax:

Öffnungszeiten:

Öffnungszeiten vormittags Mo, Di, Mi, Do: 08.00 - 12.30 Uhr Fr: 08.00 - 12.00 Uhr Öffnungszeiten nachmittags Mo, Di, Mi: 14.00 - 16.00 Uhr Do: 14.00 - 18.00 Uhr


Geburten in Kirchheimbolanden

Jede Geburt eines Kindes in Kirchheimbolanden muss beim Ordnungsbehörde, Abt. Personenstand des Landkreises in Kirchheimbolanden angezeigt werden und wird dort beurkundet. Unabhängig von Wohnort der Eltern oder der Staatsangehörigkeit.

Wirt ihr kind im Hospital in Kirchheimbolanden geboren, müssen Sie dort Ihr Kind direkt nach der Geburt in der Aufnahme anmelden. Haben die Eltern das gemeinsame Sorgerecht durch eine sogenannte Sorgerechtserklärung oder sind die Eltern verheiratet, müssen beide Eltern die Geburtsanzeige unterschreiben.

Die Unterschrift der Mutter reicht in den anderen Fällen. Kommt Ihr Kind zu Hause zur Welt, müssen Sie dieses innerhalb einer Woche nach der Geburt beim Ordnungsbehörde, Abt. Personenstand des Landkreises in Kirchheimbolanden anmelden. 

Die eingetragene Lebenspartnerschaft

Gleichgeschlechtliche Lebenspartnerinnen oder Lebenspartner können eine Lebenspartnerschaft begründen. Dafür sind nun die Standesämter in Nordrhein-Westfalen zuständig.

Zuständig für die Anmeldung der Lebenspartnerschaft ist hier das Standesamt, in der eine/r von oder beide Lebenspartnerinnen oder Lebenspartner, den Hauptwohnsitz oder einen Nebenwohnsitz angemeldet hat. Sie können dann in jedem Standesamt in Deutschland Die Lebenspartnerschaft schließen. 

Urkunden beim Ordnungsbehörde, Abt. Personenstand des Landkreises in Kirchheimbolanden

Wenn die Eheschließung, die Lebenspartnerschaft, die Geburt oder der Sterbefall in Kirchheimbolanden beurkundet wurde, erhalten Sie beim Ordnungsbehörde, Abt. Personenstand des Landkreises in Kirchheimbolanden:

- Lebenspartnerschaftsurkunden oder Abschriften aus dem Lebenspartnerschaftsregister
- Geburtsurkunden oder Abschriften aus dem Geburtseintrag:
- Eheurkunden
- Sterbeurkunden oder Abschriften aus dem Sterbeeintrag