Kreisordnungsamt, Abt. Personenstandswesen in Meißen - Sachsen

Nachfolgend finden Sie die Kontaktdaten, Telefonnummer, Faxnummer, Email-Adresse, Öffnungszeiten und weitere nützliche Informationen von das Standesamt. Kreisordnungsamt, Abt. Personenstandswesen in Meißen tragt Eheschließungen und Scheidungen, Kirchenein- und austritte und Adoptionen ein. Das Standesamt nehmt auch Namenserklärungen und Vaterschaftsanerkennungen auf.


Heiraten, Hochzeit und Eheschließung in Meißen

Bevor Sie in Meißen heiraten können müssen Sie die Eheschließung beim Kreisordnungsamt, Abt. Personenstandswesen in Meißen anmelden. Hierzu müssten beide partner persönlich zum Standesamt kommen.

Die Anmeldung in Meißen

Die Anmeldung der Eheschließung beim Kreisordnungsamt, Abt. Personenstandswesen in Meißen dauert je nach Einzelfall so ca. eine halbe stunde.

Die Anmeldung der Eheschließung erfolgt bei Kreisordnungsamt, Abt. Personenstandswesen in Meißen, wenn beide partner, oder einer der beiden Heiratswilligen ihren Wohnsitz im Meißen haben. Hierzu reicht auch der Nebenwohnsitz.

Sollte keiner von beide partner in Meißen eine Wohnsitz haben so können Sie trotzdem in Meißen heiraten.

Sie melden dann Ihre Eheschließung beim Standesamt Ihres Wohnsitzes an und ihres Standesamt schickt die Unterlagen dann zu Kreisordnungsamt, Abt. Personenstandswesen in Meißen und ermächtigt das Standesamt in Meißen, Sie zu verheiraten.

Für weitere informationen können Sie auch die offizielle Website von Kreisordnungsamt, Abt. Personenstandswesen in Meißen besuchen: www.kreis-meissen.de

Bundesland:

Sachsen - Deutschland

Anschrift:

Kreisordnungsamt, Abt. Personenstandswesen in Meißen
Brauhausstraße 21
01662 Meißen

Webseite:

www.kreis-meissen.de

Email:

ordnungsamt@kreis-meissen.de

Telefon:

035 21 - 72 51 411

Fax:

035 21 - 72 51 400

Öffnungszeiten:

Mo 07:30 - 12:00 Uhr Di 07:30 - 12:00 und 14:00 - 18:00 Uhr Do 07:30 - 12:00 und 14:00 - 17:00 Uhr Fr 07:30 - 12:00 Uhr


Geburten in Meißen

Jede Geburt eines Kindes in Meißen muss beim Kreisordnungsamt, Abt. Personenstandswesen in Meißen angezeigt werden und wird dort beurkundet. Unabhängig von Wohnort der Eltern oder der Staatsangehörigkeit.

Wirt ihr kind im Hospital in Meißen geboren, müssen Sie dort Ihr Kind direkt nach der Geburt in der Aufnahme anmelden. Haben die Eltern das gemeinsame Sorgerecht durch eine sogenannte Sorgerechtserklärung oder sind die Eltern verheiratet, müssen beide Eltern die Geburtsanzeige unterschreiben.

Die Unterschrift der Mutter reicht in den anderen Fällen. Kommt Ihr Kind zu Hause zur Welt, müssen Sie dieses innerhalb einer Woche nach der Geburt beim Kreisordnungsamt, Abt. Personenstandswesen in Meißen anmelden. 

Die eingetragene Lebenspartnerschaft

Gleichgeschlechtliche Lebenspartnerinnen oder Lebenspartner können eine Lebenspartnerschaft begründen. Dafür sind nun die Standesämter in Nordrhein-Westfalen zuständig.

Zuständig für die Anmeldung der Lebenspartnerschaft ist hier das Standesamt, in der eine/r von oder beide Lebenspartnerinnen oder Lebenspartner, den Hauptwohnsitz oder einen Nebenwohnsitz angemeldet hat. Sie können dann in jedem Standesamt in Deutschland Die Lebenspartnerschaft schließen. 

Urkunden beim Kreisordnungsamt, Abt. Personenstandswesen in Meißen

Wenn die Eheschließung, die Lebenspartnerschaft, die Geburt oder der Sterbefall in Meißen beurkundet wurde, erhalten Sie beim Kreisordnungsamt, Abt. Personenstandswesen in Meißen:

- Lebenspartnerschaftsurkunden oder Abschriften aus dem Lebenspartnerschaftsregister
- Geburtsurkunden oder Abschriften aus dem Geburtseintrag:
- Eheurkunden
- Sterbeurkunden oder Abschriften aus dem Sterbeeintrag