Staatsangehörigkeits- und Personenstandsangelegenheiten des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge in Pirna - Sachsen

Nachfolgend finden Sie die Kontaktdaten, Telefonnummer, Faxnummer, Email-Adresse, Öffnungszeiten und weitere nützliche Informationen von das Standesamt. Staatsangehörigkeits- und Personenstandsangelegenheiten des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge in Pirna tragt Eheschließungen und Scheidungen, Kirchenein- und austritte und Adoptionen ein. Das Standesamt nehmt auch Namenserklärungen und Vaterschaftsanerkennungen auf.


Heiraten, Hochzeit und Eheschließung in Pirna

Bevor Sie in Pirna heiraten können müssen Sie die Eheschließung beim Staatsangehörigkeits- und Personenstandsangelegenheiten des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge in Pirna anmelden. Hierzu müssten beide partner persönlich zum Standesamt kommen.

Die Anmeldung in Pirna

Die Anmeldung der Eheschließung beim Staatsangehörigkeits- und Personenstandsangelegenheiten des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge in Pirna dauert je nach Einzelfall so ca. eine halbe stunde.

Die Anmeldung der Eheschließung erfolgt bei Staatsangehörigkeits- und Personenstandsangelegenheiten des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge in Pirna, wenn beide partner, oder einer der beiden Heiratswilligen ihren Wohnsitz im Pirna haben. Hierzu reicht auch der Nebenwohnsitz.

Sollte keiner von beide partner in Pirna eine Wohnsitz haben so können Sie trotzdem in Pirna heiraten.

Sie melden dann Ihre Eheschließung beim Standesamt Ihres Wohnsitzes an und ihres Standesamt schickt die Unterlagen dann zu Staatsangehörigkeits- und Personenstandsangelegenheiten des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge in Pirna und ermächtigt das Standesamt in Pirna, Sie zu verheiraten.

Für weitere informationen können Sie auch die offizielle Website von Staatsangehörigkeits- und Personenstandsangelegenheiten des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge in Pirna besuchen: www.landratsamt-pirna.de

Bundesland:

Sachsen - Deutschland

Anschrift:

Staatsangehörigkeits- und Personenstandsangelegenheiten des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge in Pirna
Schloßhof 2/4
01796 Pirna

Webseite:

www.landratsamt-pirna.de

Email:

thilo.schierk@landratsamt-pirna.de

Telefon:

03501 515-4233

Fax:

03501 515-8-4233

Öffnungszeiten:

Montag: 09:00 - 16:00 Uhr Dienstag: 09:00 - 18:00 Uhr Mittwoch: geschlossen Donnerstag: 09:00 - 18:00 Uhr Freitag: 09:00 - 13:00 Uhr


Geburten in Pirna

Jede Geburt eines Kindes in Pirna muss beim Staatsangehörigkeits- und Personenstandsangelegenheiten des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge in Pirna angezeigt werden und wird dort beurkundet. Unabhängig von Wohnort der Eltern oder der Staatsangehörigkeit.

Wirt ihr kind im Hospital in Pirna geboren, müssen Sie dort Ihr Kind direkt nach der Geburt in der Aufnahme anmelden. Haben die Eltern das gemeinsame Sorgerecht durch eine sogenannte Sorgerechtserklärung oder sind die Eltern verheiratet, müssen beide Eltern die Geburtsanzeige unterschreiben.

Die Unterschrift der Mutter reicht in den anderen Fällen. Kommt Ihr Kind zu Hause zur Welt, müssen Sie dieses innerhalb einer Woche nach der Geburt beim Staatsangehörigkeits- und Personenstandsangelegenheiten des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge in Pirna anmelden. 

Die eingetragene Lebenspartnerschaft

Gleichgeschlechtliche Lebenspartnerinnen oder Lebenspartner können eine Lebenspartnerschaft begründen. Dafür sind nun die Standesämter in Nordrhein-Westfalen zuständig.

Zuständig für die Anmeldung der Lebenspartnerschaft ist hier das Standesamt, in der eine/r von oder beide Lebenspartnerinnen oder Lebenspartner, den Hauptwohnsitz oder einen Nebenwohnsitz angemeldet hat. Sie können dann in jedem Standesamt in Deutschland Die Lebenspartnerschaft schließen. 

Urkunden beim Staatsangehörigkeits- und Personenstandsangelegenheiten des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge in Pirna

Wenn die Eheschließung, die Lebenspartnerschaft, die Geburt oder der Sterbefall in Pirna beurkundet wurde, erhalten Sie beim Staatsangehörigkeits- und Personenstandsangelegenheiten des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge in Pirna:

- Lebenspartnerschaftsurkunden oder Abschriften aus dem Lebenspartnerschaftsregister
- Geburtsurkunden oder Abschriften aus dem Geburtseintrag:
- Eheurkunden
- Sterbeurkunden oder Abschriften aus dem Sterbeeintrag