Ordnungsamt, Abt. Standesamtswesen des Landkreises Görlitz - Sachsen

Nachfolgend finden Sie die Kontaktdaten, Telefonnummer, Faxnummer, Email-Adresse, Öffnungszeiten und weitere nützliche Informationen von das Standesamt. Ordnungsamt, Abt. Standesamtswesen des Landkreises Görlitz tragt Eheschließungen und Scheidungen, Kirchenein- und austritte und Adoptionen ein. Das Standesamt nehmt auch Namenserklärungen und Vaterschaftsanerkennungen auf.


Heiraten, Hochzeit und Eheschließung in Görlitz

Bevor Sie in Görlitz heiraten können müssen Sie die Eheschließung beim Ordnungsamt, Abt. Standesamtswesen des Landkreises Görlitz anmelden. Hierzu müssten beide partner persönlich zum Standesamt kommen.

Die Anmeldung in Görlitz

Die Anmeldung der Eheschließung beim Ordnungsamt, Abt. Standesamtswesen des Landkreises Görlitz dauert je nach Einzelfall so ca. eine halbe stunde.

Die Anmeldung der Eheschließung erfolgt bei Ordnungsamt, Abt. Standesamtswesen des Landkreises Görlitz, wenn beide partner, oder einer der beiden Heiratswilligen ihren Wohnsitz im Görlitz haben. Hierzu reicht auch der Nebenwohnsitz.

Sollte keiner von beide partner in Görlitz eine Wohnsitz haben so können Sie trotzdem in Görlitz heiraten.

Sie melden dann Ihre Eheschließung beim Standesamt Ihres Wohnsitzes an und ihres Standesamt schickt die Unterlagen dann zu Ordnungsamt, Abt. Standesamtswesen des Landkreises Görlitz und ermächtigt das Standesamt in Görlitz, Sie zu verheiraten.

Für weitere informationen können Sie auch die offizielle Website von Ordnungsamt, Abt. Standesamtswesen des Landkreises Görlitz besuchen: www.kreis-gr.de

Bundesland:

Sachsen - Deutschland

Anschrift:

Ordnungsamt, Abt. Standesamtswesen des Landkreises Görlitz
Am Klinikum 7
02828 Görlitz

Webseite:

www.kreis-gr.de

Email:

ordnungsamt@kreis-gr.de

Telefon:

03583 72-2530

Fax:

03583 72-2534

Öffnungszeiten:

bitte telefonisch erfragen


Geburten in Görlitz

Jede Geburt eines Kindes in Görlitz muss beim Ordnungsamt, Abt. Standesamtswesen des Landkreises Görlitz angezeigt werden und wird dort beurkundet. Unabhängig von Wohnort der Eltern oder der Staatsangehörigkeit.

Wirt ihr kind im Hospital in Görlitz geboren, müssen Sie dort Ihr Kind direkt nach der Geburt in der Aufnahme anmelden. Haben die Eltern das gemeinsame Sorgerecht durch eine sogenannte Sorgerechtserklärung oder sind die Eltern verheiratet, müssen beide Eltern die Geburtsanzeige unterschreiben.

Die Unterschrift der Mutter reicht in den anderen Fällen. Kommt Ihr Kind zu Hause zur Welt, müssen Sie dieses innerhalb einer Woche nach der Geburt beim Ordnungsamt, Abt. Standesamtswesen des Landkreises Görlitz anmelden. 

Die eingetragene Lebenspartnerschaft

Gleichgeschlechtliche Lebenspartnerinnen oder Lebenspartner können eine Lebenspartnerschaft begründen. Dafür sind nun die Standesämter in Nordrhein-Westfalen zuständig.

Zuständig für die Anmeldung der Lebenspartnerschaft ist hier das Standesamt, in der eine/r von oder beide Lebenspartnerinnen oder Lebenspartner, den Hauptwohnsitz oder einen Nebenwohnsitz angemeldet hat. Sie können dann in jedem Standesamt in Deutschland Die Lebenspartnerschaft schließen. 

Urkunden beim Ordnungsamt, Abt. Standesamtswesen des Landkreises Görlitz

Wenn die Eheschließung, die Lebenspartnerschaft, die Geburt oder der Sterbefall in Görlitz beurkundet wurde, erhalten Sie beim Ordnungsamt, Abt. Standesamtswesen des Landkreises Görlitz:

- Lebenspartnerschaftsurkunden oder Abschriften aus dem Lebenspartnerschaftsregister
- Geburtsurkunden oder Abschriften aus dem Geburtseintrag:
- Eheurkunden
- Sterbeurkunden oder Abschriften aus dem Sterbeeintrag