Standesamt Droyßig - Sachsen-Anhalt

Nachfolgend finden Sie die Kontaktdaten, Telefonnummer, Faxnummer, Email-Adresse, Öffnungszeiten und weitere nützliche Informationen von das Standesamt. Standesamt Droyßig tragt Eheschließungen und Scheidungen, Kirchenein- und austritte und Adoptionen ein. Das Standesamt nehmt auch Namenserklärungen und Vaterschaftsanerkennungen auf.


Heiraten, Hochzeit und Eheschließung in Droyßig

Bevor Sie in Droyßig heiraten können müssen Sie die Eheschließung beim Standesamt Droyßig anmelden. Hierzu müssten beide partner persönlich zum Standesamt kommen.

Die Anmeldung in Droyßig

Die Anmeldung der Eheschließung beim Standesamt Droyßig dauert je nach Einzelfall so ca. eine halbe stunde.

Die Anmeldung der Eheschließung erfolgt bei Standesamt Droyßig, wenn beide partner, oder einer der beiden Heiratswilligen ihren Wohnsitz im Droyßig haben. Hierzu reicht auch der Nebenwohnsitz.

Sollte keiner von beide partner in Droyßig eine Wohnsitz haben so können Sie trotzdem in Droyßig heiraten.

Sie melden dann Ihre Eheschließung beim Standesamt Ihres Wohnsitzes an und ihres Standesamt schickt die Unterlagen dann zu Standesamt Droyßig und ermächtigt das Standesamt in Droyßig, Sie zu verheiraten.

Für weitere informationen können Sie auch die offizielle Website von Standesamt Droyßig besuchen: www.vgem-dzf.de

Bundesland:

Sachsen-Anhalt - Deutschland

Anschrift:

Standesamt Droyßig
Zeitzer Straße 15
06722 Droyßig

Webseite:

www.vgem-dzf.de

Email:

standesamt@vgem-dzf.de

Telefon:

034425 414 27

Fax:

034425 271 87

Öffnungszeiten:

Di 9.00-12.00 u 14.00-18.00 Uhr, Do 9.00-12.00 Uhr


Geburten in Droyßig

Jede Geburt eines Kindes in Droyßig muss beim Standesamt Droyßig angezeigt werden und wird dort beurkundet. Unabhängig von Wohnort der Eltern oder der Staatsangehörigkeit.

Wirt ihr kind im Hospital in Droyßig geboren, müssen Sie dort Ihr Kind direkt nach der Geburt in der Aufnahme anmelden. Haben die Eltern das gemeinsame Sorgerecht durch eine sogenannte Sorgerechtserklärung oder sind die Eltern verheiratet, müssen beide Eltern die Geburtsanzeige unterschreiben.

Die Unterschrift der Mutter reicht in den anderen Fällen. Kommt Ihr Kind zu Hause zur Welt, müssen Sie dieses innerhalb einer Woche nach der Geburt beim Standesamt Droyßig anmelden. 

Die eingetragene Lebenspartnerschaft

Gleichgeschlechtliche Lebenspartnerinnen oder Lebenspartner können eine Lebenspartnerschaft begründen. Dafür sind nun die Standesämter in Nordrhein-Westfalen zuständig.

Zuständig für die Anmeldung der Lebenspartnerschaft ist hier das Standesamt, in der eine/r von oder beide Lebenspartnerinnen oder Lebenspartner, den Hauptwohnsitz oder einen Nebenwohnsitz angemeldet hat. Sie können dann in jedem Standesamt in Deutschland Die Lebenspartnerschaft schließen. 

Urkunden beim Standesamt Droyßig

Wenn die Eheschließung, die Lebenspartnerschaft, die Geburt oder der Sterbefall in Droyßig beurkundet wurde, erhalten Sie beim Standesamt Droyßig:

- Lebenspartnerschaftsurkunden oder Abschriften aus dem Lebenspartnerschaftsregister
- Geburtsurkunden oder Abschriften aus dem Geburtseintrag:
- Eheurkunden
- Sterbeurkunden oder Abschriften aus dem Sterbeeintrag