Bürgerservice, Personenstandswesen des Landkreises in Haldensleben - Sachsen-Anhalt

Nachfolgend finden Sie die Kontaktdaten, Telefonnummer, Faxnummer, Email-Adresse, Öffnungszeiten und weitere nützliche Informationen von das Standesamt. Bürgerservice, Personenstandswesen des Landkreises in Haldensleben tragt Eheschließungen und Scheidungen, Kirchenein- und austritte und Adoptionen ein. Das Standesamt nehmt auch Namenserklärungen und Vaterschaftsanerkennungen auf.


Heiraten, Hochzeit und Eheschließung in Haldensleben

Bevor Sie in Haldensleben heiraten können müssen Sie die Eheschließung beim Bürgerservice, Personenstandswesen des Landkreises in Haldensleben anmelden. Hierzu müssten beide partner persönlich zum Standesamt kommen.

Die Anmeldung in Haldensleben

Die Anmeldung der Eheschließung beim Bürgerservice, Personenstandswesen des Landkreises in Haldensleben dauert je nach Einzelfall so ca. eine halbe stunde.

Die Anmeldung der Eheschließung erfolgt bei Bürgerservice, Personenstandswesen des Landkreises in Haldensleben, wenn beide partner, oder einer der beiden Heiratswilligen ihren Wohnsitz im Haldensleben haben. Hierzu reicht auch der Nebenwohnsitz.

Sollte keiner von beide partner in Haldensleben eine Wohnsitz haben so können Sie trotzdem in Haldensleben heiraten.

Sie melden dann Ihre Eheschließung beim Standesamt Ihres Wohnsitzes an und ihres Standesamt schickt die Unterlagen dann zu Bürgerservice, Personenstandswesen des Landkreises in Haldensleben und ermächtigt das Standesamt in Haldensleben, Sie zu verheiraten.

Für weitere informationen können Sie auch die offizielle Website von Bürgerservice, Personenstandswesen des Landkreises in Haldensleben besuchen: www.boerdekreis.de

Bundesland:

Sachsen-Anhalt - Deutschland

Anschrift:

Bürgerservice, Personenstandswesen des Landkreises in Haldensleben
Gerikestraße 104
39340 Haldensleben

Webseite:

www.boerdekreis.de

Email:

landratsamt@boerdekreis.de

Telefon:

03904 7240-0

Fax:

03904 490 08

Öffnungszeiten:

Di. 8:00 - 12:00 und 13:00 - 18:00 Uhr Do. 8:00 - 12:00 und 13:00 - 16:00 Uhr Fr. 8:00 - 11:30 Uhr


Geburten in Haldensleben

Jede Geburt eines Kindes in Haldensleben muss beim Bürgerservice, Personenstandswesen des Landkreises in Haldensleben angezeigt werden und wird dort beurkundet. Unabhängig von Wohnort der Eltern oder der Staatsangehörigkeit.

Wirt ihr kind im Hospital in Haldensleben geboren, müssen Sie dort Ihr Kind direkt nach der Geburt in der Aufnahme anmelden. Haben die Eltern das gemeinsame Sorgerecht durch eine sogenannte Sorgerechtserklärung oder sind die Eltern verheiratet, müssen beide Eltern die Geburtsanzeige unterschreiben.

Die Unterschrift der Mutter reicht in den anderen Fällen. Kommt Ihr Kind zu Hause zur Welt, müssen Sie dieses innerhalb einer Woche nach der Geburt beim Bürgerservice, Personenstandswesen des Landkreises in Haldensleben anmelden. 

Die eingetragene Lebenspartnerschaft

Gleichgeschlechtliche Lebenspartnerinnen oder Lebenspartner können eine Lebenspartnerschaft begründen. Dafür sind nun die Standesämter in Nordrhein-Westfalen zuständig.

Zuständig für die Anmeldung der Lebenspartnerschaft ist hier das Standesamt, in der eine/r von oder beide Lebenspartnerinnen oder Lebenspartner, den Hauptwohnsitz oder einen Nebenwohnsitz angemeldet hat. Sie können dann in jedem Standesamt in Deutschland Die Lebenspartnerschaft schließen. 

Urkunden beim Bürgerservice, Personenstandswesen des Landkreises in Haldensleben

Wenn die Eheschließung, die Lebenspartnerschaft, die Geburt oder der Sterbefall in Haldensleben beurkundet wurde, erhalten Sie beim Bürgerservice, Personenstandswesen des Landkreises in Haldensleben:

- Lebenspartnerschaftsurkunden oder Abschriften aus dem Lebenspartnerschaftsregister
- Geburtsurkunden oder Abschriften aus dem Geburtseintrag:
- Eheurkunden
- Sterbeurkunden oder Abschriften aus dem Sterbeeintrag