Ausländerbehörde, Personenstandswesen des Landkreises in Burg - Sachsen-Anhalt

Nachfolgend finden Sie die Kontaktdaten, Telefonnummer, Faxnummer, Email-Adresse, Öffnungszeiten und weitere nützliche Informationen von das Standesamt. Ausländerbehörde, Personenstandswesen des Landkreises in Burg tragt Eheschließungen und Scheidungen, Kirchenein- und austritte und Adoptionen ein. Das Standesamt nehmt auch Namenserklärungen und Vaterschaftsanerkennungen auf.


Heiraten, Hochzeit und Eheschließung in Burg

Bevor Sie in Burg heiraten können müssen Sie die Eheschließung beim Ausländerbehörde, Personenstandswesen des Landkreises in Burg anmelden. Hierzu müssten beide partner persönlich zum Standesamt kommen.

Die Anmeldung in Burg

Die Anmeldung der Eheschließung beim Ausländerbehörde, Personenstandswesen des Landkreises in Burg dauert je nach Einzelfall so ca. eine halbe stunde.

Die Anmeldung der Eheschließung erfolgt bei Ausländerbehörde, Personenstandswesen des Landkreises in Burg, wenn beide partner, oder einer der beiden Heiratswilligen ihren Wohnsitz im Burg haben. Hierzu reicht auch der Nebenwohnsitz.

Sollte keiner von beide partner in Burg eine Wohnsitz haben so können Sie trotzdem in Burg heiraten.

Sie melden dann Ihre Eheschließung beim Standesamt Ihres Wohnsitzes an und ihres Standesamt schickt die Unterlagen dann zu Ausländerbehörde, Personenstandswesen des Landkreises in Burg und ermächtigt das Standesamt in Burg, Sie zu verheiraten.

Für weitere informationen können Sie auch die offizielle Website von Ausländerbehörde, Personenstandswesen des Landkreises in Burg besuchen: www.lkjl.de

Bundesland:

Sachsen-Anhalt - Deutschland

Anschrift:

Ausländerbehörde, Personenstandswesen des Landkreises in Burg
In der Alten Kaserne 9
39288 Burg

Webseite:

www.lkjl.de

Email:

FB-Ordnung@lkjl.de

Telefon:

03921 949-3295

Fax:

03921 949-9532

Öffnungszeiten:

Mo: 08:30 - 12:00 | Di: 08:30 - 12:00 | 13:00 - 16:00 Do: 08:30 - 12:00 | 13:00 - 17:00 Fr: 08:30 - 12:00 |


Geburten in Burg

Jede Geburt eines Kindes in Burg muss beim Ausländerbehörde, Personenstandswesen des Landkreises in Burg angezeigt werden und wird dort beurkundet. Unabhängig von Wohnort der Eltern oder der Staatsangehörigkeit.

Wirt ihr kind im Hospital in Burg geboren, müssen Sie dort Ihr Kind direkt nach der Geburt in der Aufnahme anmelden. Haben die Eltern das gemeinsame Sorgerecht durch eine sogenannte Sorgerechtserklärung oder sind die Eltern verheiratet, müssen beide Eltern die Geburtsanzeige unterschreiben.

Die Unterschrift der Mutter reicht in den anderen Fällen. Kommt Ihr Kind zu Hause zur Welt, müssen Sie dieses innerhalb einer Woche nach der Geburt beim Ausländerbehörde, Personenstandswesen des Landkreises in Burg anmelden. 

Die eingetragene Lebenspartnerschaft

Gleichgeschlechtliche Lebenspartnerinnen oder Lebenspartner können eine Lebenspartnerschaft begründen. Dafür sind nun die Standesämter in Nordrhein-Westfalen zuständig.

Zuständig für die Anmeldung der Lebenspartnerschaft ist hier das Standesamt, in der eine/r von oder beide Lebenspartnerinnen oder Lebenspartner, den Hauptwohnsitz oder einen Nebenwohnsitz angemeldet hat. Sie können dann in jedem Standesamt in Deutschland Die Lebenspartnerschaft schließen. 

Urkunden beim Ausländerbehörde, Personenstandswesen des Landkreises in Burg

Wenn die Eheschließung, die Lebenspartnerschaft, die Geburt oder der Sterbefall in Burg beurkundet wurde, erhalten Sie beim Ausländerbehörde, Personenstandswesen des Landkreises in Burg:

- Lebenspartnerschaftsurkunden oder Abschriften aus dem Lebenspartnerschaftsregister
- Geburtsurkunden oder Abschriften aus dem Geburtseintrag:
- Eheurkunden
- Sterbeurkunden oder Abschriften aus dem Sterbeeintrag