Standesamt Osterrönfeld - Schleswig-Holstein

Nachfolgend finden Sie die Kontaktdaten, Telefonnummer, Faxnummer, Email-Adresse, Öffnungszeiten und weitere nützliche Informationen von das Standesamt. Standesamt Osterrönfeld tragt Eheschließungen und Scheidungen, Kirchenein- und austritte und Adoptionen ein. Das Standesamt nehmt auch Namenserklärungen und Vaterschaftsanerkennungen auf.


Heiraten, Hochzeit und Eheschließung in Osterrönfeld

Bevor Sie in Osterrönfeld heiraten können müssen Sie die Eheschließung beim Standesamt Osterrönfeld anmelden. Hierzu müssten beide partner persönlich zum Standesamt kommen.

Die Anmeldung in Osterrönfeld

Die Anmeldung der Eheschließung beim Standesamt Osterrönfeld dauert je nach Einzelfall so ca. eine halbe stunde.

Die Anmeldung der Eheschließung erfolgt bei Standesamt Osterrönfeld, wenn beide partner, oder einer der beiden Heiratswilligen ihren Wohnsitz im Osterrönfeld haben. Hierzu reicht auch der Nebenwohnsitz.

Sollte keiner von beide partner in Osterrönfeld eine Wohnsitz haben so können Sie trotzdem in Osterrönfeld heiraten.

Sie melden dann Ihre Eheschließung beim Standesamt Ihres Wohnsitzes an und ihres Standesamt schickt die Unterlagen dann zu Standesamt Osterrönfeld und ermächtigt das Standesamt in Osterrönfeld, Sie zu verheiraten.

Für weitere informationen können Sie auch die offizielle Website von Standesamt Osterrönfeld besuchen: www.amt-eiderkanal.de

Bundesland:

Schleswig-Holstein - Deutschland

Anschrift:

Standesamt Osterrönfeld
Schulstraße 36
24783 Osterrönfeld

Webseite:

www.amt-eiderkanal.de

Email:

g.darling@amt-eiderkanal.de

Telefon:

0 43 31 / 94 74 24

Fax:

0 43 31 / 84 71-71

Öffnungszeiten:

Mo, Mi, Fr 8:00-12:00 Uhr, Di, Do 14:00-17:30 Uhr


Geburten in Osterrönfeld

Jede Geburt eines Kindes in Osterrönfeld muss beim Standesamt Osterrönfeld angezeigt werden und wird dort beurkundet. Unabhängig von Wohnort der Eltern oder der Staatsangehörigkeit.

Wirt ihr kind im Hospital in Osterrönfeld geboren, müssen Sie dort Ihr Kind direkt nach der Geburt in der Aufnahme anmelden. Haben die Eltern das gemeinsame Sorgerecht durch eine sogenannte Sorgerechtserklärung oder sind die Eltern verheiratet, müssen beide Eltern die Geburtsanzeige unterschreiben.

Die Unterschrift der Mutter reicht in den anderen Fällen. Kommt Ihr Kind zu Hause zur Welt, müssen Sie dieses innerhalb einer Woche nach der Geburt beim Standesamt Osterrönfeld anmelden. 

Die eingetragene Lebenspartnerschaft

Gleichgeschlechtliche Lebenspartnerinnen oder Lebenspartner können eine Lebenspartnerschaft begründen. Dafür sind nun die Standesämter in Nordrhein-Westfalen zuständig.

Zuständig für die Anmeldung der Lebenspartnerschaft ist hier das Standesamt, in der eine/r von oder beide Lebenspartnerinnen oder Lebenspartner, den Hauptwohnsitz oder einen Nebenwohnsitz angemeldet hat. Sie können dann in jedem Standesamt in Deutschland Die Lebenspartnerschaft schließen. 

Urkunden beim Standesamt Osterrönfeld

Wenn die Eheschließung, die Lebenspartnerschaft, die Geburt oder der Sterbefall in Osterrönfeld beurkundet wurde, erhalten Sie beim Standesamt Osterrönfeld:

- Lebenspartnerschaftsurkunden oder Abschriften aus dem Lebenspartnerschaftsregister
- Geburtsurkunden oder Abschriften aus dem Geburtseintrag:
- Eheurkunden
- Sterbeurkunden oder Abschriften aus dem Sterbeeintrag