Standesamt Horst (Holstein) - Schleswig-Holstein

Nachfolgend finden Sie die Kontaktdaten, Telefonnummer, Faxnummer, Email-Adresse, Öffnungszeiten und weitere nützliche Informationen von das Standesamt. Standesamt Horst (Holstein) tragt Eheschließungen und Scheidungen, Kirchenein- und austritte und Adoptionen ein. Das Standesamt nehmt auch Namenserklärungen und Vaterschaftsanerkennungen auf.


Heiraten, Hochzeit und Eheschließung in Hohenfelde

Bevor Sie in Hohenfelde heiraten können müssen Sie die Eheschließung beim Standesamt Horst (Holstein) anmelden. Hierzu müssten beide partner persönlich zum Standesamt kommen.

Die Anmeldung in Hohenfelde

Die Anmeldung der Eheschließung beim Standesamt Horst (Holstein) dauert je nach Einzelfall so ca. eine halbe stunde.

Die Anmeldung der Eheschließung erfolgt bei Standesamt Horst (Holstein), wenn beide partner, oder einer der beiden Heiratswilligen ihren Wohnsitz im Hohenfelde haben. Hierzu reicht auch der Nebenwohnsitz.

Sollte keiner von beide partner in Hohenfelde eine Wohnsitz haben so können Sie trotzdem in Hohenfelde heiraten.

Sie melden dann Ihre Eheschließung beim Standesamt Ihres Wohnsitzes an und ihres Standesamt schickt die Unterlagen dann zu Standesamt Horst (Holstein) und ermächtigt das Standesamt in Hohenfelde, Sie zu verheiraten.

Für weitere informationen können Sie auch die offizielle Website von Standesamt Horst (Holstein) besuchen: www.amt-horst-herzhorn.de

Bundesland:

Schleswig-Holstein - Deutschland

Anschrift:

Standesamt Horst (Holstein)
Elmshorner Straße 27
25358 Horst (Holstein)

Webseite:

www.amt-horst-herzhorn.de

Email:

info@amt-horst-herzhorn.de

Telefon:

04126 / 39 2862

Fax:

04126 392817

Öffnungszeiten:

bitte telefonisch erfragen


Geburten in Hohenfelde

Jede Geburt eines Kindes in Hohenfelde muss beim Standesamt Horst (Holstein) angezeigt werden und wird dort beurkundet. Unabhängig von Wohnort der Eltern oder der Staatsangehörigkeit.

Wirt ihr kind im Hospital in Hohenfelde geboren, müssen Sie dort Ihr Kind direkt nach der Geburt in der Aufnahme anmelden. Haben die Eltern das gemeinsame Sorgerecht durch eine sogenannte Sorgerechtserklärung oder sind die Eltern verheiratet, müssen beide Eltern die Geburtsanzeige unterschreiben.

Die Unterschrift der Mutter reicht in den anderen Fällen. Kommt Ihr Kind zu Hause zur Welt, müssen Sie dieses innerhalb einer Woche nach der Geburt beim Standesamt Horst (Holstein) anmelden. 

Die eingetragene Lebenspartnerschaft

Gleichgeschlechtliche Lebenspartnerinnen oder Lebenspartner können eine Lebenspartnerschaft begründen. Dafür sind nun die Standesämter in Nordrhein-Westfalen zuständig.

Zuständig für die Anmeldung der Lebenspartnerschaft ist hier das Standesamt, in der eine/r von oder beide Lebenspartnerinnen oder Lebenspartner, den Hauptwohnsitz oder einen Nebenwohnsitz angemeldet hat. Sie können dann in jedem Standesamt in Deutschland Die Lebenspartnerschaft schließen. 

Urkunden beim Standesamt Horst (Holstein)

Wenn die Eheschließung, die Lebenspartnerschaft, die Geburt oder der Sterbefall in Hohenfelde beurkundet wurde, erhalten Sie beim Standesamt Horst (Holstein):

- Lebenspartnerschaftsurkunden oder Abschriften aus dem Lebenspartnerschaftsregister
- Geburtsurkunden oder Abschriften aus dem Geburtseintrag:
- Eheurkunden
- Sterbeurkunden oder Abschriften aus dem Sterbeeintrag