Landratsamt, Abt. Personenstandswesen Rendsburg-Eckernförde - Schleswig-Holstein

Nachfolgend finden Sie die Kontaktdaten, Telefonnummer, Faxnummer, Email-Adresse, Öffnungszeiten und weitere nützliche Informationen von das Standesamt. Landratsamt, Abt. Personenstandswesen Rendsburg-Eckernförde tragt Eheschließungen und Scheidungen, Kirchenein- und austritte und Adoptionen ein. Das Standesamt nehmt auch Namenserklärungen und Vaterschaftsanerkennungen auf.


Heiraten, Hochzeit und Eheschließung in Rendsburg

Bevor Sie in Rendsburg heiraten können müssen Sie die Eheschließung beim Landratsamt, Abt. Personenstandswesen Rendsburg-Eckernförde anmelden. Hierzu müssten beide partner persönlich zum Standesamt kommen.

Die Anmeldung in Rendsburg

Die Anmeldung der Eheschließung beim Landratsamt, Abt. Personenstandswesen Rendsburg-Eckernförde dauert je nach Einzelfall so ca. eine halbe stunde.

Die Anmeldung der Eheschließung erfolgt bei Landratsamt, Abt. Personenstandswesen Rendsburg-Eckernförde, wenn beide partner, oder einer der beiden Heiratswilligen ihren Wohnsitz im Rendsburg haben. Hierzu reicht auch der Nebenwohnsitz.

Sollte keiner von beide partner in Rendsburg eine Wohnsitz haben so können Sie trotzdem in Rendsburg heiraten.

Sie melden dann Ihre Eheschließung beim Standesamt Ihres Wohnsitzes an und ihres Standesamt schickt die Unterlagen dann zu Landratsamt, Abt. Personenstandswesen Rendsburg-Eckernförde und ermächtigt das Standesamt in Rendsburg, Sie zu verheiraten.

Für weitere informationen können Sie auch die offizielle Website von Landratsamt, Abt. Personenstandswesen Rendsburg-Eckernförde besuchen: www.kreis-rd.de

Bundesland:

Schleswig-Holstein - Deutschland

Anschrift:

Landratsamt, Abt. Personenstandswesen Rendsburg-Eckernförde
Kaiserstraße 8
24768 Rendsburg

Webseite:

www.kreis-rd.de

Email:

info@kreis-rd.de

Telefon:

04331 202-0

Fax:

04331 202-295

Öffnungszeiten:

Mo 08:00 – 12:00 Uhr Di 08:00 – 12:00 Uhr und 14:00 – 17:30 Uhr Mi 07:15 – 12:00 Uhr Do 08:00 – 12:00 Uhr und 14:00 – 16:00 Uhr Fr 08:00 – 12:00 Uhr


Geburten in Rendsburg

Jede Geburt eines Kindes in Rendsburg muss beim Landratsamt, Abt. Personenstandswesen Rendsburg-Eckernförde angezeigt werden und wird dort beurkundet. Unabhängig von Wohnort der Eltern oder der Staatsangehörigkeit.

Wirt ihr kind im Hospital in Rendsburg geboren, müssen Sie dort Ihr Kind direkt nach der Geburt in der Aufnahme anmelden. Haben die Eltern das gemeinsame Sorgerecht durch eine sogenannte Sorgerechtserklärung oder sind die Eltern verheiratet, müssen beide Eltern die Geburtsanzeige unterschreiben.

Die Unterschrift der Mutter reicht in den anderen Fällen. Kommt Ihr Kind zu Hause zur Welt, müssen Sie dieses innerhalb einer Woche nach der Geburt beim Landratsamt, Abt. Personenstandswesen Rendsburg-Eckernförde anmelden. 

Die eingetragene Lebenspartnerschaft

Gleichgeschlechtliche Lebenspartnerinnen oder Lebenspartner können eine Lebenspartnerschaft begründen. Dafür sind nun die Standesämter in Nordrhein-Westfalen zuständig.

Zuständig für die Anmeldung der Lebenspartnerschaft ist hier das Standesamt, in der eine/r von oder beide Lebenspartnerinnen oder Lebenspartner, den Hauptwohnsitz oder einen Nebenwohnsitz angemeldet hat. Sie können dann in jedem Standesamt in Deutschland Die Lebenspartnerschaft schließen. 

Urkunden beim Landratsamt, Abt. Personenstandswesen Rendsburg-Eckernförde

Wenn die Eheschließung, die Lebenspartnerschaft, die Geburt oder der Sterbefall in Rendsburg beurkundet wurde, erhalten Sie beim Landratsamt, Abt. Personenstandswesen Rendsburg-Eckernförde:

- Lebenspartnerschaftsurkunden oder Abschriften aus dem Lebenspartnerschaftsregister
- Geburtsurkunden oder Abschriften aus dem Geburtseintrag:
- Eheurkunden
- Sterbeurkunden oder Abschriften aus dem Sterbeeintrag