Standesamtsaufsicht Kreis Ostholstein in Eutin - Schleswig-Holstein

Nachfolgend finden Sie die Kontaktdaten, Telefonnummer, Faxnummer, Email-Adresse, Öffnungszeiten und weitere nützliche Informationen von das Standesamt. Standesamtsaufsicht Kreis Ostholstein in Eutin tragt Eheschließungen und Scheidungen, Kirchenein- und austritte und Adoptionen ein. Das Standesamt nehmt auch Namenserklärungen und Vaterschaftsanerkennungen auf.


Heiraten, Hochzeit und Eheschließung in Eutin

Bevor Sie in Eutin heiraten können müssen Sie die Eheschließung beim Standesamtsaufsicht Kreis Ostholstein in Eutin anmelden. Hierzu müssten beide partner persönlich zum Standesamt kommen.

Die Anmeldung in Eutin

Die Anmeldung der Eheschließung beim Standesamtsaufsicht Kreis Ostholstein in Eutin dauert je nach Einzelfall so ca. eine halbe stunde.

Die Anmeldung der Eheschließung erfolgt bei Standesamtsaufsicht Kreis Ostholstein in Eutin, wenn beide partner, oder einer der beiden Heiratswilligen ihren Wohnsitz im Eutin haben. Hierzu reicht auch der Nebenwohnsitz.

Sollte keiner von beide partner in Eutin eine Wohnsitz haben so können Sie trotzdem in Eutin heiraten.

Sie melden dann Ihre Eheschließung beim Standesamt Ihres Wohnsitzes an und ihres Standesamt schickt die Unterlagen dann zu Standesamtsaufsicht Kreis Ostholstein in Eutin und ermächtigt das Standesamt in Eutin, Sie zu verheiraten.

Für weitere informationen können Sie auch die offizielle Website von Standesamtsaufsicht Kreis Ostholstein in Eutin besuchen: www.kreis-oh.de

Bundesland:

Schleswig-Holstein - Deutschland

Anschrift:

Standesamtsaufsicht Kreis Ostholstein in Eutin
Lübecker Str. 41
23701 Eutin

Webseite:

www.kreis-oh.de

Email:

auslaenderbehoerde@kreis-oh.de

Telefon:

04521/ 788-360

Fax:

04521/ 788-292

Öffnungszeiten:

Mo-Do 8:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:30 Uhr - 15:30 Uhr, Fr 8:00 Uhr - 12:30 Uhr


Geburten in Eutin

Jede Geburt eines Kindes in Eutin muss beim Standesamtsaufsicht Kreis Ostholstein in Eutin angezeigt werden und wird dort beurkundet. Unabhängig von Wohnort der Eltern oder der Staatsangehörigkeit.

Wirt ihr kind im Hospital in Eutin geboren, müssen Sie dort Ihr Kind direkt nach der Geburt in der Aufnahme anmelden. Haben die Eltern das gemeinsame Sorgerecht durch eine sogenannte Sorgerechtserklärung oder sind die Eltern verheiratet, müssen beide Eltern die Geburtsanzeige unterschreiben.

Die Unterschrift der Mutter reicht in den anderen Fällen. Kommt Ihr Kind zu Hause zur Welt, müssen Sie dieses innerhalb einer Woche nach der Geburt beim Standesamtsaufsicht Kreis Ostholstein in Eutin anmelden. 

Die eingetragene Lebenspartnerschaft

Gleichgeschlechtliche Lebenspartnerinnen oder Lebenspartner können eine Lebenspartnerschaft begründen. Dafür sind nun die Standesämter in Nordrhein-Westfalen zuständig.

Zuständig für die Anmeldung der Lebenspartnerschaft ist hier das Standesamt, in der eine/r von oder beide Lebenspartnerinnen oder Lebenspartner, den Hauptwohnsitz oder einen Nebenwohnsitz angemeldet hat. Sie können dann in jedem Standesamt in Deutschland Die Lebenspartnerschaft schließen. 

Urkunden beim Standesamtsaufsicht Kreis Ostholstein in Eutin

Wenn die Eheschließung, die Lebenspartnerschaft, die Geburt oder der Sterbefall in Eutin beurkundet wurde, erhalten Sie beim Standesamtsaufsicht Kreis Ostholstein in Eutin:

- Lebenspartnerschaftsurkunden oder Abschriften aus dem Lebenspartnerschaftsregister
- Geburtsurkunden oder Abschriften aus dem Geburtseintrag:
- Eheurkunden
- Sterbeurkunden oder Abschriften aus dem Sterbeeintrag