Standesamtsaufsicht des Kreises Segeberg in Bad Segeberg - Schleswig-Holstein

Nachfolgend finden Sie die Kontaktdaten, Telefonnummer, Faxnummer, Email-Adresse, Öffnungszeiten und weitere nützliche Informationen von das Standesamt. Standesamtsaufsicht des Kreises Segeberg in Bad Segeberg tragt Eheschließungen und Scheidungen, Kirchenein- und austritte und Adoptionen ein. Das Standesamt nehmt auch Namenserklärungen und Vaterschaftsanerkennungen auf.


Heiraten, Hochzeit und Eheschließung in Klein Rönnau

Bevor Sie in Klein Rönnau heiraten können müssen Sie die Eheschließung beim Standesamtsaufsicht des Kreises Segeberg in Bad Segeberg anmelden. Hierzu müssten beide partner persönlich zum Standesamt kommen.

Die Anmeldung in Klein Rönnau

Die Anmeldung der Eheschließung beim Standesamtsaufsicht des Kreises Segeberg in Bad Segeberg dauert je nach Einzelfall so ca. eine halbe stunde.

Die Anmeldung der Eheschließung erfolgt bei Standesamtsaufsicht des Kreises Segeberg in Bad Segeberg, wenn beide partner, oder einer der beiden Heiratswilligen ihren Wohnsitz im Klein Rönnau haben. Hierzu reicht auch der Nebenwohnsitz.

Sollte keiner von beide partner in Klein Rönnau eine Wohnsitz haben so können Sie trotzdem in Klein Rönnau heiraten.

Sie melden dann Ihre Eheschließung beim Standesamt Ihres Wohnsitzes an und ihres Standesamt schickt die Unterlagen dann zu Standesamtsaufsicht des Kreises Segeberg in Bad Segeberg und ermächtigt das Standesamt in Klein Rönnau, Sie zu verheiraten.

Für weitere informationen können Sie auch die offizielle Website von Standesamtsaufsicht des Kreises Segeberg in Bad Segeberg besuchen: www.

Bundesland:

Schleswig-Holstein - Deutschland

Anschrift:

Standesamtsaufsicht des Kreises Segeberg in Bad Segeberg
Hamburger Straße 30
23795 Bad Segeberg

Webseite:

www.

Email:

Telefon:

04551 951 440

Fax:

04551 951 388

Öffnungszeiten:

bitte telefonisch erfragen


Geburten in Klein Rönnau

Jede Geburt eines Kindes in Klein Rönnau muss beim Standesamtsaufsicht des Kreises Segeberg in Bad Segeberg angezeigt werden und wird dort beurkundet. Unabhängig von Wohnort der Eltern oder der Staatsangehörigkeit.

Wirt ihr kind im Hospital in Klein Rönnau geboren, müssen Sie dort Ihr Kind direkt nach der Geburt in der Aufnahme anmelden. Haben die Eltern das gemeinsame Sorgerecht durch eine sogenannte Sorgerechtserklärung oder sind die Eltern verheiratet, müssen beide Eltern die Geburtsanzeige unterschreiben.

Die Unterschrift der Mutter reicht in den anderen Fällen. Kommt Ihr Kind zu Hause zur Welt, müssen Sie dieses innerhalb einer Woche nach der Geburt beim Standesamtsaufsicht des Kreises Segeberg in Bad Segeberg anmelden. 

Die eingetragene Lebenspartnerschaft

Gleichgeschlechtliche Lebenspartnerinnen oder Lebenspartner können eine Lebenspartnerschaft begründen. Dafür sind nun die Standesämter in Nordrhein-Westfalen zuständig.

Zuständig für die Anmeldung der Lebenspartnerschaft ist hier das Standesamt, in der eine/r von oder beide Lebenspartnerinnen oder Lebenspartner, den Hauptwohnsitz oder einen Nebenwohnsitz angemeldet hat. Sie können dann in jedem Standesamt in Deutschland Die Lebenspartnerschaft schließen. 

Urkunden beim Standesamtsaufsicht des Kreises Segeberg in Bad Segeberg

Wenn die Eheschließung, die Lebenspartnerschaft, die Geburt oder der Sterbefall in Klein Rönnau beurkundet wurde, erhalten Sie beim Standesamtsaufsicht des Kreises Segeberg in Bad Segeberg:

- Lebenspartnerschaftsurkunden oder Abschriften aus dem Lebenspartnerschaftsregister
- Geburtsurkunden oder Abschriften aus dem Geburtseintrag:
- Eheurkunden
- Sterbeurkunden oder Abschriften aus dem Sterbeeintrag