Amt für Migration des Landkreises - Standesamt Schwäbisch Hall - Baden-Württemberg

Nachfolgend finden Sie die Kontaktdaten, Telefonnummer, Faxnummer, Email-Adresse, Öffnungszeiten und weitere nützliche Informationen von das Standesamt. Amt für Migration des Landkreises - Standesamt Schwäbisch Hall tragt Eheschließungen und Scheidungen, Kirchenein- und austritte und Adoptionen ein. Das Standesamt nehmt auch Namenserklärungen und Vaterschaftsanerkennungen auf.


Heiraten, Hochzeit und Eheschließung in Schwäbisch Hall

Bevor Sie in Schwäbisch Hall heiraten können müssen Sie die Eheschließung beim Amt für Migration des Landkreises - Standesamt Schwäbisch Hall anmelden. Hierzu müssten beide partner persönlich zum Standesamt kommen.

Die Anmeldung in Schwäbisch Hall

Die Anmeldung der Eheschließung beim Amt für Migration des Landkreises - Standesamt Schwäbisch Hall dauert je nach Einzelfall so ca. eine halbe stunde.

Die Anmeldung der Eheschließung erfolgt bei Amt für Migration des Landkreises - Standesamt Schwäbisch Hall, wenn beide partner, oder einer der beiden Heiratswilligen ihren Wohnsitz im Schwäbisch Hall haben. Hierzu reicht auch der Nebenwohnsitz.

Sollte keiner von beide partner in Schwäbisch Hall eine Wohnsitz haben so können Sie trotzdem in Schwäbisch Hall heiraten.

Sie melden dann Ihre Eheschließung beim Standesamt Ihres Wohnsitzes an und ihres Standesamt schickt die Unterlagen dann zu Amt für Migration des Landkreises - Standesamt Schwäbisch Hall und ermächtigt das Standesamt in Schwäbisch Hall, Sie zu verheiraten.

Für weitere informationen können Sie auch die offizielle Website von Amt für Migration des Landkreises - Standesamt Schwäbisch Hall besuchen: www.landkreis-schwaebisch-hall.de

Bundesland:

Baden-Württemberg - Deutschland

Anschrift:

Amt für Migration des Landkreises - Standesamt Schwäbisch Hall
Steinbeisweg 62
74523 Schwäbisch Hall

Webseite:

www.landkreis-schwaebisch-hall.de

Email:

amt-fuer-Migration@landkreis-schwaebisch-hall.de

Telefon:

0791/755-7500

Fax:

Öffnungszeiten:

bitte telefonisch erfragen


Geburten in Schwäbisch Hall

Jede Geburt eines Kindes in Schwäbisch Hall muss beim Amt für Migration des Landkreises - Standesamt Schwäbisch Hall angezeigt werden und wird dort beurkundet. Unabhängig von Wohnort der Eltern oder der Staatsangehörigkeit.

Wirt ihr kind im Hospital in Schwäbisch Hall geboren, müssen Sie dort Ihr Kind direkt nach der Geburt in der Aufnahme anmelden. Haben die Eltern das gemeinsame Sorgerecht durch eine sogenannte Sorgerechtserklärung oder sind die Eltern verheiratet, müssen beide Eltern die Geburtsanzeige unterschreiben.

Die Unterschrift der Mutter reicht in den anderen Fällen. Kommt Ihr Kind zu Hause zur Welt, müssen Sie dieses innerhalb einer Woche nach der Geburt beim Amt für Migration des Landkreises - Standesamt Schwäbisch Hall anmelden. 

Die eingetragene Lebenspartnerschaft

Gleichgeschlechtliche Lebenspartnerinnen oder Lebenspartner können eine Lebenspartnerschaft begründen. Dafür sind nun die Standesämter in Nordrhein-Westfalen zuständig.

Zuständig für die Anmeldung der Lebenspartnerschaft ist hier das Standesamt, in der eine/r von oder beide Lebenspartnerinnen oder Lebenspartner, den Hauptwohnsitz oder einen Nebenwohnsitz angemeldet hat. Sie können dann in jedem Standesamt in Deutschland Die Lebenspartnerschaft schließen. 

Urkunden beim Amt für Migration des Landkreises - Standesamt Schwäbisch Hall

Wenn die Eheschließung, die Lebenspartnerschaft, die Geburt oder der Sterbefall in Schwäbisch Hall beurkundet wurde, erhalten Sie beim Amt für Migration des Landkreises - Standesamt Schwäbisch Hall:

- Lebenspartnerschaftsurkunden oder Abschriften aus dem Lebenspartnerschaftsregister
- Geburtsurkunden oder Abschriften aus dem Geburtseintrag:
- Eheurkunden
- Sterbeurkunden oder Abschriften aus dem Sterbeeintrag