Ordnungsamt, Abt. Staatsangehörigkeitsrecht des Landkreises in Tauberbischofsheim - Baden-Württemberg

Nachfolgend finden Sie die Kontaktdaten, Telefonnummer, Faxnummer, Email-Adresse, Öffnungszeiten und weitere nützliche Informationen von das Standesamt. Ordnungsamt, Abt. Staatsangehörigkeitsrecht des Landkreises in Tauberbischofsheim tragt Eheschließungen und Scheidungen, Kirchenein- und austritte und Adoptionen ein. Das Standesamt nehmt auch Namenserklärungen und Vaterschaftsanerkennungen auf.


Heiraten, Hochzeit und Eheschließung in Tauberbischofsheim

Bevor Sie in Tauberbischofsheim heiraten können müssen Sie die Eheschließung beim Ordnungsamt, Abt. Staatsangehörigkeitsrecht des Landkreises in Tauberbischofsheim anmelden. Hierzu müssten beide partner persönlich zum Standesamt kommen.

Die Anmeldung in Tauberbischofsheim

Die Anmeldung der Eheschließung beim Ordnungsamt, Abt. Staatsangehörigkeitsrecht des Landkreises in Tauberbischofsheim dauert je nach Einzelfall so ca. eine halbe stunde.

Die Anmeldung der Eheschließung erfolgt bei Ordnungsamt, Abt. Staatsangehörigkeitsrecht des Landkreises in Tauberbischofsheim, wenn beide partner, oder einer der beiden Heiratswilligen ihren Wohnsitz im Tauberbischofsheim haben. Hierzu reicht auch der Nebenwohnsitz.

Sollte keiner von beide partner in Tauberbischofsheim eine Wohnsitz haben so können Sie trotzdem in Tauberbischofsheim heiraten.

Sie melden dann Ihre Eheschließung beim Standesamt Ihres Wohnsitzes an und ihres Standesamt schickt die Unterlagen dann zu Ordnungsamt, Abt. Staatsangehörigkeitsrecht des Landkreises in Tauberbischofsheim und ermächtigt das Standesamt in Tauberbischofsheim, Sie zu verheiraten.

Für weitere informationen können Sie auch die offizielle Website von Ordnungsamt, Abt. Staatsangehörigkeitsrecht des Landkreises in Tauberbischofsheim besuchen: www.main-tauber-kreis.de

Bundesland:

Baden-Württemberg - Deutschland

Anschrift:

Ordnungsamt, Abt. Staatsangehörigkeitsrecht des Landkreises in Tauberbischofsheim
Schmiederstr. 21
97941 Tauberbischofsheim

Webseite:

www.main-tauber-kreis.de

Email:

rechtsamt@main-tauber-kreis.de

Telefon:

09341/82-5894

Fax:

Öffnungszeiten:

bitte telefonisch erfragen


Geburten in Tauberbischofsheim

Jede Geburt eines Kindes in Tauberbischofsheim muss beim Ordnungsamt, Abt. Staatsangehörigkeitsrecht des Landkreises in Tauberbischofsheim angezeigt werden und wird dort beurkundet. Unabhängig von Wohnort der Eltern oder der Staatsangehörigkeit.

Wirt ihr kind im Hospital in Tauberbischofsheim geboren, müssen Sie dort Ihr Kind direkt nach der Geburt in der Aufnahme anmelden. Haben die Eltern das gemeinsame Sorgerecht durch eine sogenannte Sorgerechtserklärung oder sind die Eltern verheiratet, müssen beide Eltern die Geburtsanzeige unterschreiben.

Die Unterschrift der Mutter reicht in den anderen Fällen. Kommt Ihr Kind zu Hause zur Welt, müssen Sie dieses innerhalb einer Woche nach der Geburt beim Ordnungsamt, Abt. Staatsangehörigkeitsrecht des Landkreises in Tauberbischofsheim anmelden. 

Die eingetragene Lebenspartnerschaft

Gleichgeschlechtliche Lebenspartnerinnen oder Lebenspartner können eine Lebenspartnerschaft begründen. Dafür sind nun die Standesämter in Nordrhein-Westfalen zuständig.

Zuständig für die Anmeldung der Lebenspartnerschaft ist hier das Standesamt, in der eine/r von oder beide Lebenspartnerinnen oder Lebenspartner, den Hauptwohnsitz oder einen Nebenwohnsitz angemeldet hat. Sie können dann in jedem Standesamt in Deutschland Die Lebenspartnerschaft schließen. 

Urkunden beim Ordnungsamt, Abt. Staatsangehörigkeitsrecht des Landkreises in Tauberbischofsheim

Wenn die Eheschließung, die Lebenspartnerschaft, die Geburt oder der Sterbefall in Tauberbischofsheim beurkundet wurde, erhalten Sie beim Ordnungsamt, Abt. Staatsangehörigkeitsrecht des Landkreises in Tauberbischofsheim:

- Lebenspartnerschaftsurkunden oder Abschriften aus dem Lebenspartnerschaftsregister
- Geburtsurkunden oder Abschriften aus dem Geburtseintrag:
- Eheurkunden
- Sterbeurkunden oder Abschriften aus dem Sterbeeintrag