Amt für Personalwesen der Verwaltungsgemeinschaft Ershausen-Geismar in Schimberg - Thüringen

Nachfolgend finden Sie die Kontaktdaten, Telefonnummer, Faxnummer, Email-Adresse, Öffnungszeiten und weitere nützliche Informationen von das Standesamt. Amt für Personalwesen der Verwaltungsgemeinschaft Ershausen-Geismar in Schimberg tragt Eheschließungen und Scheidungen, Kirchenein- und austritte und Adoptionen ein. Das Standesamt nehmt auch Namenserklärungen und Vaterschaftsanerkennungen auf.


Heiraten, Hochzeit und Eheschließung in Bodenrode-Westhausen

Bevor Sie in Bodenrode-Westhausen heiraten können müssen Sie die Eheschließung beim Amt für Personalwesen der Verwaltungsgemeinschaft Ershausen-Geismar in Schimberg anmelden. Hierzu müssten beide partner persönlich zum Standesamt kommen.

Die Anmeldung in Bodenrode-Westhausen

Die Anmeldung der Eheschließung beim Amt für Personalwesen der Verwaltungsgemeinschaft Ershausen-Geismar in Schimberg dauert je nach Einzelfall so ca. eine halbe stunde.

Die Anmeldung der Eheschließung erfolgt bei Amt für Personalwesen der Verwaltungsgemeinschaft Ershausen-Geismar in Schimberg, wenn beide partner, oder einer der beiden Heiratswilligen ihren Wohnsitz im Bodenrode-Westhausen haben. Hierzu reicht auch der Nebenwohnsitz.

Sollte keiner von beide partner in Bodenrode-Westhausen eine Wohnsitz haben so können Sie trotzdem in Bodenrode-Westhausen heiraten.

Sie melden dann Ihre Eheschließung beim Standesamt Ihres Wohnsitzes an und ihres Standesamt schickt die Unterlagen dann zu Amt für Personalwesen der Verwaltungsgemeinschaft Ershausen-Geismar in Schimberg und ermächtigt das Standesamt in Bodenrode-Westhausen, Sie zu verheiraten.

Für weitere informationen können Sie auch die offizielle Website von Amt für Personalwesen der Verwaltungsgemeinschaft Ershausen-Geismar in Schimberg besuchen: www.vg-ers-geis.thueringen.de

Bundesland:

Thüringen - Deutschland

Anschrift:

Amt für Personalwesen der Verwaltungsgemeinschaft Ershausen-Geismar in Schimberg
Kreisstr. 4
37308 Schimberg

Webseite:

www.vg-ers-geis.thueringen.de

Email:

poststelle@vg-ers-geis.thueringen.de

Telefon:

036082-441-16

Fax:

036082-441-33

Öffnungszeiten:

bitte telefonisch erfragen


Geburten in Bodenrode-Westhausen

Jede Geburt eines Kindes in Bodenrode-Westhausen muss beim Amt für Personalwesen der Verwaltungsgemeinschaft Ershausen-Geismar in Schimberg angezeigt werden und wird dort beurkundet. Unabhängig von Wohnort der Eltern oder der Staatsangehörigkeit.

Wirt ihr kind im Hospital in Bodenrode-Westhausen geboren, müssen Sie dort Ihr Kind direkt nach der Geburt in der Aufnahme anmelden. Haben die Eltern das gemeinsame Sorgerecht durch eine sogenannte Sorgerechtserklärung oder sind die Eltern verheiratet, müssen beide Eltern die Geburtsanzeige unterschreiben.

Die Unterschrift der Mutter reicht in den anderen Fällen. Kommt Ihr Kind zu Hause zur Welt, müssen Sie dieses innerhalb einer Woche nach der Geburt beim Amt für Personalwesen der Verwaltungsgemeinschaft Ershausen-Geismar in Schimberg anmelden. 

Die eingetragene Lebenspartnerschaft

Gleichgeschlechtliche Lebenspartnerinnen oder Lebenspartner können eine Lebenspartnerschaft begründen. Dafür sind nun die Standesämter in Nordrhein-Westfalen zuständig.

Zuständig für die Anmeldung der Lebenspartnerschaft ist hier das Standesamt, in der eine/r von oder beide Lebenspartnerinnen oder Lebenspartner, den Hauptwohnsitz oder einen Nebenwohnsitz angemeldet hat. Sie können dann in jedem Standesamt in Deutschland Die Lebenspartnerschaft schließen. 

Urkunden beim Amt für Personalwesen der Verwaltungsgemeinschaft Ershausen-Geismar in Schimberg

Wenn die Eheschließung, die Lebenspartnerschaft, die Geburt oder der Sterbefall in Bodenrode-Westhausen beurkundet wurde, erhalten Sie beim Amt für Personalwesen der Verwaltungsgemeinschaft Ershausen-Geismar in Schimberg:

- Lebenspartnerschaftsurkunden oder Abschriften aus dem Lebenspartnerschaftsregister
- Geburtsurkunden oder Abschriften aus dem Geburtseintrag:
- Eheurkunden
- Sterbeurkunden oder Abschriften aus dem Sterbeeintrag