Ordnungsamt, Abt. Personenstandswesen des Landkreises in Gotha - Thüringen

Nachfolgend finden Sie die Kontaktdaten, Telefonnummer, Faxnummer, Email-Adresse, Öffnungszeiten und weitere nützliche Informationen von das Standesamt. Ordnungsamt, Abt. Personenstandswesen des Landkreises in Gotha tragt Eheschließungen und Scheidungen, Kirchenein- und austritte und Adoptionen ein. Das Standesamt nehmt auch Namenserklärungen und Vaterschaftsanerkennungen auf.


Heiraten, Hochzeit und Eheschließung in Gotha

Bevor Sie in Gotha heiraten können müssen Sie die Eheschließung beim Ordnungsamt, Abt. Personenstandswesen des Landkreises in Gotha anmelden. Hierzu müssten beide partner persönlich zum Standesamt kommen.

Die Anmeldung in Gotha

Die Anmeldung der Eheschließung beim Ordnungsamt, Abt. Personenstandswesen des Landkreises in Gotha dauert je nach Einzelfall so ca. eine halbe stunde.

Die Anmeldung der Eheschließung erfolgt bei Ordnungsamt, Abt. Personenstandswesen des Landkreises in Gotha, wenn beide partner, oder einer der beiden Heiratswilligen ihren Wohnsitz im Gotha haben. Hierzu reicht auch der Nebenwohnsitz.

Sollte keiner von beide partner in Gotha eine Wohnsitz haben so können Sie trotzdem in Gotha heiraten.

Sie melden dann Ihre Eheschließung beim Standesamt Ihres Wohnsitzes an und ihres Standesamt schickt die Unterlagen dann zu Ordnungsamt, Abt. Personenstandswesen des Landkreises in Gotha und ermächtigt das Standesamt in Gotha, Sie zu verheiraten.

Für weitere informationen können Sie auch die offizielle Website von Ordnungsamt, Abt. Personenstandswesen des Landkreises in Gotha besuchen: www.kreis-gth.de

Bundesland:

Thüringen - Deutschland

Anschrift:

Ordnungsamt, Abt. Personenstandswesen des Landkreises in Gotha
18.-März-Str. 50
99867 Gotha

Webseite:

www.kreis-gth.de

Email:

ordnung@kreis-gth.de

Telefon:

03621 214 501

Fax:

03621 214 599

Öffnungszeiten:

Mo, Mi, Fr 9:00-12:00 Uhr. Di 13:00-17:00 Uhr, Do 9:00-12:00 Uhr und 13:00-18:00 Uhr


Geburten in Gotha

Jede Geburt eines Kindes in Gotha muss beim Ordnungsamt, Abt. Personenstandswesen des Landkreises in Gotha angezeigt werden und wird dort beurkundet. Unabhängig von Wohnort der Eltern oder der Staatsangehörigkeit.

Wirt ihr kind im Hospital in Gotha geboren, müssen Sie dort Ihr Kind direkt nach der Geburt in der Aufnahme anmelden. Haben die Eltern das gemeinsame Sorgerecht durch eine sogenannte Sorgerechtserklärung oder sind die Eltern verheiratet, müssen beide Eltern die Geburtsanzeige unterschreiben.

Die Unterschrift der Mutter reicht in den anderen Fällen. Kommt Ihr Kind zu Hause zur Welt, müssen Sie dieses innerhalb einer Woche nach der Geburt beim Ordnungsamt, Abt. Personenstandswesen des Landkreises in Gotha anmelden. 

Die eingetragene Lebenspartnerschaft

Gleichgeschlechtliche Lebenspartnerinnen oder Lebenspartner können eine Lebenspartnerschaft begründen. Dafür sind nun die Standesämter in Nordrhein-Westfalen zuständig.

Zuständig für die Anmeldung der Lebenspartnerschaft ist hier das Standesamt, in der eine/r von oder beide Lebenspartnerinnen oder Lebenspartner, den Hauptwohnsitz oder einen Nebenwohnsitz angemeldet hat. Sie können dann in jedem Standesamt in Deutschland Die Lebenspartnerschaft schließen. 

Urkunden beim Ordnungsamt, Abt. Personenstandswesen des Landkreises in Gotha

Wenn die Eheschließung, die Lebenspartnerschaft, die Geburt oder der Sterbefall in Gotha beurkundet wurde, erhalten Sie beim Ordnungsamt, Abt. Personenstandswesen des Landkreises in Gotha:

- Lebenspartnerschaftsurkunden oder Abschriften aus dem Lebenspartnerschaftsregister
- Geburtsurkunden oder Abschriften aus dem Geburtseintrag:
- Eheurkunden
- Sterbeurkunden oder Abschriften aus dem Sterbeeintrag