Standesamt Lobenstein - Thüringen

Nachfolgend finden Sie die Kontaktdaten, Telefonnummer, Faxnummer, Email-Adresse, Öffnungszeiten und weitere nützliche Informationen von das Standesamt. Standesamt Lobenstein tragt Eheschließungen und Scheidungen, Kirchenein- und austritte und Adoptionen ein. Das Standesamt nehmt auch Namenserklärungen und Vaterschaftsanerkennungen auf.


Heiraten, Hochzeit und Eheschließung in Neundorf (bei Lobenstein)

Bevor Sie in Neundorf (bei Lobenstein) heiraten können müssen Sie die Eheschließung beim Standesamt Lobenstein anmelden. Hierzu müssten beide partner persönlich zum Standesamt kommen.

Die Anmeldung in Neundorf (bei Lobenstein)

Die Anmeldung der Eheschließung beim Standesamt Lobenstein dauert je nach Einzelfall so ca. eine halbe stunde.

Die Anmeldung der Eheschließung erfolgt bei Standesamt Lobenstein, wenn beide partner, oder einer der beiden Heiratswilligen ihren Wohnsitz im Neundorf (bei Lobenstein) haben. Hierzu reicht auch der Nebenwohnsitz.

Sollte keiner von beide partner in Neundorf (bei Lobenstein) eine Wohnsitz haben so können Sie trotzdem in Neundorf (bei Lobenstein) heiraten.

Sie melden dann Ihre Eheschließung beim Standesamt Ihres Wohnsitzes an und ihres Standesamt schickt die Unterlagen dann zu Standesamt Lobenstein und ermächtigt das Standesamt in Neundorf (bei Lobenstein), Sie zu verheiraten.

Für weitere informationen können Sie auch die offizielle Website von Standesamt Lobenstein besuchen: www.bad-lobenstein.de

Bundesland:

Thüringen - Deutschland

Anschrift:

Standesamt Lobenstein
Neues Schloss
07356 Lobenstein

Webseite:

www.bad-lobenstein.de

Email:

standesamt@bad-lobenstein.de

Telefon:

036651 - 77119

Fax:

036651 - 77 100

Öffnungszeiten:

Di 9.00 - 12.00 & 14.00 - 18.00 Uhr, Do 9.00 - 12.00 & 14.00 - 16.00 Uhr, Fr 9.00 - 12.00 Uhr


Geburten in Neundorf (bei Lobenstein)

Jede Geburt eines Kindes in Neundorf (bei Lobenstein) muss beim Standesamt Lobenstein angezeigt werden und wird dort beurkundet. Unabhängig von Wohnort der Eltern oder der Staatsangehörigkeit.

Wirt ihr kind im Hospital in Neundorf (bei Lobenstein) geboren, müssen Sie dort Ihr Kind direkt nach der Geburt in der Aufnahme anmelden. Haben die Eltern das gemeinsame Sorgerecht durch eine sogenannte Sorgerechtserklärung oder sind die Eltern verheiratet, müssen beide Eltern die Geburtsanzeige unterschreiben.

Die Unterschrift der Mutter reicht in den anderen Fällen. Kommt Ihr Kind zu Hause zur Welt, müssen Sie dieses innerhalb einer Woche nach der Geburt beim Standesamt Lobenstein anmelden. 

Die eingetragene Lebenspartnerschaft

Gleichgeschlechtliche Lebenspartnerinnen oder Lebenspartner können eine Lebenspartnerschaft begründen. Dafür sind nun die Standesämter in Nordrhein-Westfalen zuständig.

Zuständig für die Anmeldung der Lebenspartnerschaft ist hier das Standesamt, in der eine/r von oder beide Lebenspartnerinnen oder Lebenspartner, den Hauptwohnsitz oder einen Nebenwohnsitz angemeldet hat. Sie können dann in jedem Standesamt in Deutschland Die Lebenspartnerschaft schließen. 

Urkunden beim Standesamt Lobenstein

Wenn die Eheschließung, die Lebenspartnerschaft, die Geburt oder der Sterbefall in Neundorf (bei Lobenstein) beurkundet wurde, erhalten Sie beim Standesamt Lobenstein:

- Lebenspartnerschaftsurkunden oder Abschriften aus dem Lebenspartnerschaftsregister
- Geburtsurkunden oder Abschriften aus dem Geburtseintrag:
- Eheurkunden
- Sterbeurkunden oder Abschriften aus dem Sterbeeintrag