Standesamt Barchfeld-Immelborn - Thüringen

Nachfolgend finden Sie die Kontaktdaten, Telefonnummer, Faxnummer, Email-Adresse, Öffnungszeiten und weitere nützliche Informationen von das Standesamt. Standesamt Barchfeld-Immelborn tragt Eheschließungen und Scheidungen, Kirchenein- und austritte und Adoptionen ein. Das Standesamt nehmt auch Namenserklärungen und Vaterschaftsanerkennungen auf.


Heiraten, Hochzeit und Eheschließung in Barchfeld

Bevor Sie in Barchfeld heiraten können müssen Sie die Eheschließung beim Standesamt Barchfeld-Immelborn anmelden. Hierzu müssten beide partner persönlich zum Standesamt kommen.

Die Anmeldung in Barchfeld

Die Anmeldung der Eheschließung beim Standesamt Barchfeld-Immelborn dauert je nach Einzelfall so ca. eine halbe stunde.

Die Anmeldung der Eheschließung erfolgt bei Standesamt Barchfeld-Immelborn, wenn beide partner, oder einer der beiden Heiratswilligen ihren Wohnsitz im Barchfeld haben. Hierzu reicht auch der Nebenwohnsitz.

Sollte keiner von beide partner in Barchfeld eine Wohnsitz haben so können Sie trotzdem in Barchfeld heiraten.

Sie melden dann Ihre Eheschließung beim Standesamt Ihres Wohnsitzes an und ihres Standesamt schickt die Unterlagen dann zu Standesamt Barchfeld-Immelborn und ermächtigt das Standesamt in Barchfeld, Sie zu verheiraten.

Für weitere informationen können Sie auch die offizielle Website von Standesamt Barchfeld-Immelborn besuchen: www.barchfeld-immelborn.de

Bundesland:

Thüringen - Deutschland

Anschrift:

Standesamt Barchfeld-Immelborn
Nürnberger Str. 63
36456 Barchfeld-Immelborn

Webseite:

www.barchfeld-immelborn.de

Email:

r.hofmann@barchfeld-immelborn.de

Telefon:

036961 / 475-21

Fax:

036961 / 44332

Öffnungszeiten:

Mo 9-12 Uhr Di 9-12 Uhr und 13-18 Uhr Do 9-12 Uhr und 13-15 Uhr Fr 10-12 Uhr


Geburten in Barchfeld

Jede Geburt eines Kindes in Barchfeld muss beim Standesamt Barchfeld-Immelborn angezeigt werden und wird dort beurkundet. Unabhängig von Wohnort der Eltern oder der Staatsangehörigkeit.

Wirt ihr kind im Hospital in Barchfeld geboren, müssen Sie dort Ihr Kind direkt nach der Geburt in der Aufnahme anmelden. Haben die Eltern das gemeinsame Sorgerecht durch eine sogenannte Sorgerechtserklärung oder sind die Eltern verheiratet, müssen beide Eltern die Geburtsanzeige unterschreiben.

Die Unterschrift der Mutter reicht in den anderen Fällen. Kommt Ihr Kind zu Hause zur Welt, müssen Sie dieses innerhalb einer Woche nach der Geburt beim Standesamt Barchfeld-Immelborn anmelden. 

Die eingetragene Lebenspartnerschaft

Gleichgeschlechtliche Lebenspartnerinnen oder Lebenspartner können eine Lebenspartnerschaft begründen. Dafür sind nun die Standesämter in Nordrhein-Westfalen zuständig.

Zuständig für die Anmeldung der Lebenspartnerschaft ist hier das Standesamt, in der eine/r von oder beide Lebenspartnerinnen oder Lebenspartner, den Hauptwohnsitz oder einen Nebenwohnsitz angemeldet hat. Sie können dann in jedem Standesamt in Deutschland Die Lebenspartnerschaft schließen. 

Urkunden beim Standesamt Barchfeld-Immelborn

Wenn die Eheschließung, die Lebenspartnerschaft, die Geburt oder der Sterbefall in Barchfeld beurkundet wurde, erhalten Sie beim Standesamt Barchfeld-Immelborn:

- Lebenspartnerschaftsurkunden oder Abschriften aus dem Lebenspartnerschaftsregister
- Geburtsurkunden oder Abschriften aus dem Geburtseintrag:
- Eheurkunden
- Sterbeurkunden oder Abschriften aus dem Sterbeeintrag