Standesamt Patersdorf - Bayern

Nachfolgend finden Sie die Kontaktdaten, Telefonnummer, Faxnummer, Email-Adresse, Öffnungszeiten und weitere nützliche Informationen von das Standesamt. Standesamt Patersdorf tragt Eheschließungen und Scheidungen, Kirchenein- und austritte und Adoptionen ein. Das Standesamt nehmt auch Namenserklärungen und Vaterschaftsanerkennungen auf.


Heiraten, Hochzeit und Eheschließung in Patersdorf

Bevor Sie in Patersdorf heiraten können müssen Sie die Eheschließung beim Standesamt Patersdorf anmelden. Hierzu müssten beide partner persönlich zum Standesamt kommen.

Die Anmeldung in Patersdorf

Die Anmeldung der Eheschließung beim Standesamt Patersdorf dauert je nach Einzelfall so ca. eine halbe stunde.

Die Anmeldung der Eheschließung erfolgt bei Standesamt Patersdorf, wenn beide partner, oder einer der beiden Heiratswilligen ihren Wohnsitz im Patersdorf haben. Hierzu reicht auch der Nebenwohnsitz.

Sollte keiner von beide partner in Patersdorf eine Wohnsitz haben so können Sie trotzdem in Patersdorf heiraten.

Sie melden dann Ihre Eheschließung beim Standesamt Ihres Wohnsitzes an und ihres Standesamt schickt die Unterlagen dann zu Standesamt Patersdorf und ermächtigt das Standesamt in Patersdorf, Sie zu verheiraten.

Für weitere informationen können Sie auch die offizielle Website von Standesamt Patersdorf besuchen: www.patersdorf.de

Bundesland:

Bayern - Deutschland

Anschrift:

Standesamt Patersdorf
Martinsplatz 10
94265 Patersdorf

Webseite:

www.patersdorf.de

Email:

info@patersdorf.de

Telefon:

0 99 23 / 80 10 40

Fax:

0 99 23 / 80 10 45

Öffnungszeiten:

bitte telefonisch erfragen


Geburten in Patersdorf

Jede Geburt eines Kindes in Patersdorf muss beim Standesamt Patersdorf angezeigt werden und wird dort beurkundet. Unabhängig von Wohnort der Eltern oder der Staatsangehörigkeit.

Wirt ihr kind im Hospital in Patersdorf geboren, müssen Sie dort Ihr Kind direkt nach der Geburt in der Aufnahme anmelden. Haben die Eltern das gemeinsame Sorgerecht durch eine sogenannte Sorgerechtserklärung oder sind die Eltern verheiratet, müssen beide Eltern die Geburtsanzeige unterschreiben.

Die Unterschrift der Mutter reicht in den anderen Fällen. Kommt Ihr Kind zu Hause zur Welt, müssen Sie dieses innerhalb einer Woche nach der Geburt beim Standesamt Patersdorf anmelden. 

Die eingetragene Lebenspartnerschaft

Gleichgeschlechtliche Lebenspartnerinnen oder Lebenspartner können eine Lebenspartnerschaft begründen. Dafür sind nun die Standesämter in Nordrhein-Westfalen zuständig.

Zuständig für die Anmeldung der Lebenspartnerschaft ist hier das Standesamt, in der eine/r von oder beide Lebenspartnerinnen oder Lebenspartner, den Hauptwohnsitz oder einen Nebenwohnsitz angemeldet hat. Sie können dann in jedem Standesamt in Deutschland Die Lebenspartnerschaft schließen. 

Urkunden beim Standesamt Patersdorf

Wenn die Eheschließung, die Lebenspartnerschaft, die Geburt oder der Sterbefall in Patersdorf beurkundet wurde, erhalten Sie beim Standesamt Patersdorf:

- Lebenspartnerschaftsurkunden oder Abschriften aus dem Lebenspartnerschaftsregister
- Geburtsurkunden oder Abschriften aus dem Geburtseintrag:
- Eheurkunden
- Sterbeurkunden oder Abschriften aus dem Sterbeeintrag