Standesamt Sankt Leon-Rot - Baden-Württemberg

Nachfolgend finden Sie die Kontaktdaten, Telefonnummer, Faxnummer, Email-Adresse, Öffnungszeiten und weitere nützliche Informationen von das Standesamt. Standesamt Sankt Leon-Rot tragt Eheschließungen und Scheidungen, Kirchenein- und austritte und Adoptionen ein. Das Standesamt nehmt auch Namenserklärungen und Vaterschaftsanerkennungen auf.


Heiraten, Hochzeit und Eheschließung in Sankt Leon-Rot

Bevor Sie in Sankt Leon-Rot heiraten können müssen Sie die Eheschließung beim Standesamt Sankt Leon-Rot anmelden. Hierzu müssten beide partner persönlich zum Standesamt kommen.

Die Anmeldung in Sankt Leon-Rot

Die Anmeldung der Eheschließung beim Standesamt Sankt Leon-Rot dauert je nach Einzelfall so ca. eine halbe stunde.

Die Anmeldung der Eheschließung erfolgt bei Standesamt Sankt Leon-Rot, wenn beide partner, oder einer der beiden Heiratswilligen ihren Wohnsitz im Sankt Leon-Rot haben. Hierzu reicht auch der Nebenwohnsitz.

Sollte keiner von beide partner in Sankt Leon-Rot eine Wohnsitz haben so können Sie trotzdem in Sankt Leon-Rot heiraten.

Sie melden dann Ihre Eheschließung beim Standesamt Ihres Wohnsitzes an und ihres Standesamt schickt die Unterlagen dann zu Standesamt Sankt Leon-Rot und ermächtigt das Standesamt in Sankt Leon-Rot, Sie zu verheiraten.

Für weitere informationen können Sie auch die offizielle Website von Standesamt Sankt Leon-Rot besuchen: www.st-leon-rot.de

Bundesland:

Baden-Württemberg - Deutschland

Anschrift:

Standesamt Sankt Leon-Rot
Rathausstraße 2
68789 Sankt Leon-Rot

Webseite:

www.st-leon-rot.de

Email:

gemeinde@st-leon-rot.de

Telefon:

06227 5 38-0

Fax:

06227 5 38-2 68

Öffnungszeiten:

Mo - Fr 8.00 - 12.00 und Do 14.30 - 18.00 Uhr


Geburten in Sankt Leon-Rot

Jede Geburt eines Kindes in Sankt Leon-Rot muss beim Standesamt Sankt Leon-Rot angezeigt werden und wird dort beurkundet. Unabhängig von Wohnort der Eltern oder der Staatsangehörigkeit.

Wirt ihr kind im Hospital in Sankt Leon-Rot geboren, müssen Sie dort Ihr Kind direkt nach der Geburt in der Aufnahme anmelden. Haben die Eltern das gemeinsame Sorgerecht durch eine sogenannte Sorgerechtserklärung oder sind die Eltern verheiratet, müssen beide Eltern die Geburtsanzeige unterschreiben.

Die Unterschrift der Mutter reicht in den anderen Fällen. Kommt Ihr Kind zu Hause zur Welt, müssen Sie dieses innerhalb einer Woche nach der Geburt beim Standesamt Sankt Leon-Rot anmelden. 

Die eingetragene Lebenspartnerschaft

Gleichgeschlechtliche Lebenspartnerinnen oder Lebenspartner können eine Lebenspartnerschaft begründen. Dafür sind nun die Standesämter in Nordrhein-Westfalen zuständig.

Zuständig für die Anmeldung der Lebenspartnerschaft ist hier das Standesamt, in der eine/r von oder beide Lebenspartnerinnen oder Lebenspartner, den Hauptwohnsitz oder einen Nebenwohnsitz angemeldet hat. Sie können dann in jedem Standesamt in Deutschland Die Lebenspartnerschaft schließen. 

Urkunden beim Standesamt Sankt Leon-Rot

Wenn die Eheschließung, die Lebenspartnerschaft, die Geburt oder der Sterbefall in Sankt Leon-Rot beurkundet wurde, erhalten Sie beim Standesamt Sankt Leon-Rot:

- Lebenspartnerschaftsurkunden oder Abschriften aus dem Lebenspartnerschaftsregister
- Geburtsurkunden oder Abschriften aus dem Geburtseintrag:
- Eheurkunden
- Sterbeurkunden oder Abschriften aus dem Sterbeeintrag