Standesamt Karlstein am Main - Bayern

Nachfolgend finden Sie die Kontaktdaten, Telefonnummer, Faxnummer, Email-Adresse, Öffnungszeiten und weitere nützliche Informationen von das Standesamt. Standesamt Karlstein am Main tragt Eheschließungen und Scheidungen, Kirchenein- und austritte und Adoptionen ein. Das Standesamt nehmt auch Namenserklärungen und Vaterschaftsanerkennungen auf.


Heiraten, Hochzeit und Eheschließung in Karlstein am Main

Bevor Sie in Karlstein am Main heiraten können müssen Sie die Eheschließung beim Standesamt Karlstein am Main anmelden. Hierzu müssten beide partner persönlich zum Standesamt kommen.

Die Anmeldung in Karlstein am Main

Die Anmeldung der Eheschließung beim Standesamt Karlstein am Main dauert je nach Einzelfall so ca. eine halbe stunde.

Die Anmeldung der Eheschließung erfolgt bei Standesamt Karlstein am Main, wenn beide partner, oder einer der beiden Heiratswilligen ihren Wohnsitz im Karlstein am Main haben. Hierzu reicht auch der Nebenwohnsitz.

Sollte keiner von beide partner in Karlstein am Main eine Wohnsitz haben so können Sie trotzdem in Karlstein am Main heiraten.

Sie melden dann Ihre Eheschließung beim Standesamt Ihres Wohnsitzes an und ihres Standesamt schickt die Unterlagen dann zu Standesamt Karlstein am Main und ermächtigt das Standesamt in Karlstein am Main, Sie zu verheiraten.

Für weitere informationen können Sie auch die offizielle Website von Standesamt Karlstein am Main besuchen: www.karlstein.de

Bundesland:

Bayern - Deutschland

Anschrift:

Standesamt Karlstein am Main
Am Oberborn 1
63791 Karlstein am Main

Webseite:

www.karlstein.de

Email:

gemeinde@karlstein.de

Telefon:

06188/784-0

Fax:

06188/784-50

Öffnungszeiten:

Mo-Fr 8 - 12, Mo 14 - 18, Do 14 - 16.30


Geburten in Karlstein am Main

Jede Geburt eines Kindes in Karlstein am Main muss beim Standesamt Karlstein am Main angezeigt werden und wird dort beurkundet. Unabhängig von Wohnort der Eltern oder der Staatsangehörigkeit.

Wirt ihr kind im Hospital in Karlstein am Main geboren, müssen Sie dort Ihr Kind direkt nach der Geburt in der Aufnahme anmelden. Haben die Eltern das gemeinsame Sorgerecht durch eine sogenannte Sorgerechtserklärung oder sind die Eltern verheiratet, müssen beide Eltern die Geburtsanzeige unterschreiben.

Die Unterschrift der Mutter reicht in den anderen Fällen. Kommt Ihr Kind zu Hause zur Welt, müssen Sie dieses innerhalb einer Woche nach der Geburt beim Standesamt Karlstein am Main anmelden. 

Die eingetragene Lebenspartnerschaft

Gleichgeschlechtliche Lebenspartnerinnen oder Lebenspartner können eine Lebenspartnerschaft begründen. Dafür sind nun die Standesämter in Nordrhein-Westfalen zuständig.

Zuständig für die Anmeldung der Lebenspartnerschaft ist hier das Standesamt, in der eine/r von oder beide Lebenspartnerinnen oder Lebenspartner, den Hauptwohnsitz oder einen Nebenwohnsitz angemeldet hat. Sie können dann in jedem Standesamt in Deutschland Die Lebenspartnerschaft schließen. 

Urkunden beim Standesamt Karlstein am Main

Wenn die Eheschließung, die Lebenspartnerschaft, die Geburt oder der Sterbefall in Karlstein am Main beurkundet wurde, erhalten Sie beim Standesamt Karlstein am Main:

- Lebenspartnerschaftsurkunden oder Abschriften aus dem Lebenspartnerschaftsregister
- Geburtsurkunden oder Abschriften aus dem Geburtseintrag:
- Eheurkunden
- Sterbeurkunden oder Abschriften aus dem Sterbeeintrag