Standesamt Warngau - Bayern

Nachfolgend finden Sie die Kontaktdaten, Telefonnummer, Faxnummer, Email-Adresse, Öffnungszeiten und weitere nützliche Informationen von das Standesamt. Standesamt Warngau tragt Eheschließungen und Scheidungen, Kirchenein- und austritte und Adoptionen ein. Das Standesamt nehmt auch Namenserklärungen und Vaterschaftsanerkennungen auf.


Heiraten, Hochzeit und Eheschließung in Warngau

Bevor Sie in Warngau heiraten können müssen Sie die Eheschließung beim Standesamt Warngau anmelden. Hierzu müssten beide partner persönlich zum Standesamt kommen.

Die Anmeldung in Warngau

Die Anmeldung der Eheschließung beim Standesamt Warngau dauert je nach Einzelfall so ca. eine halbe stunde.

Die Anmeldung der Eheschließung erfolgt bei Standesamt Warngau, wenn beide partner, oder einer der beiden Heiratswilligen ihren Wohnsitz im Warngau haben. Hierzu reicht auch der Nebenwohnsitz.

Sollte keiner von beide partner in Warngau eine Wohnsitz haben so können Sie trotzdem in Warngau heiraten.

Sie melden dann Ihre Eheschließung beim Standesamt Ihres Wohnsitzes an und ihres Standesamt schickt die Unterlagen dann zu Standesamt Warngau und ermächtigt das Standesamt in Warngau, Sie zu verheiraten.

Für weitere informationen können Sie auch die offizielle Website von Standesamt Warngau besuchen: www.warngau.de

Bundesland:

Bayern - Deutschland

Anschrift:

Standesamt Warngau
Taubenbergstr. 33
83627 Warngau

Webseite:

www.warngau.de

Email:

standesamt@warngau.de

Telefon:

08021 9015-11

Fax:

08021 8038

Öffnungszeiten:

Mo-Fr 8:00-12:00 Uhr, Mo, Di 13:00-16:00 Uhr, Do 13:00-18:00 Uhr


Geburten in Warngau

Jede Geburt eines Kindes in Warngau muss beim Standesamt Warngau angezeigt werden und wird dort beurkundet. Unabhängig von Wohnort der Eltern oder der Staatsangehörigkeit.

Wirt ihr kind im Hospital in Warngau geboren, müssen Sie dort Ihr Kind direkt nach der Geburt in der Aufnahme anmelden. Haben die Eltern das gemeinsame Sorgerecht durch eine sogenannte Sorgerechtserklärung oder sind die Eltern verheiratet, müssen beide Eltern die Geburtsanzeige unterschreiben.

Die Unterschrift der Mutter reicht in den anderen Fällen. Kommt Ihr Kind zu Hause zur Welt, müssen Sie dieses innerhalb einer Woche nach der Geburt beim Standesamt Warngau anmelden. 

Die eingetragene Lebenspartnerschaft

Gleichgeschlechtliche Lebenspartnerinnen oder Lebenspartner können eine Lebenspartnerschaft begründen. Dafür sind nun die Standesämter in Nordrhein-Westfalen zuständig.

Zuständig für die Anmeldung der Lebenspartnerschaft ist hier das Standesamt, in der eine/r von oder beide Lebenspartnerinnen oder Lebenspartner, den Hauptwohnsitz oder einen Nebenwohnsitz angemeldet hat. Sie können dann in jedem Standesamt in Deutschland Die Lebenspartnerschaft schließen. 

Urkunden beim Standesamt Warngau

Wenn die Eheschließung, die Lebenspartnerschaft, die Geburt oder der Sterbefall in Warngau beurkundet wurde, erhalten Sie beim Standesamt Warngau:

- Lebenspartnerschaftsurkunden oder Abschriften aus dem Lebenspartnerschaftsregister
- Geburtsurkunden oder Abschriften aus dem Geburtseintrag:
- Eheurkunden
- Sterbeurkunden oder Abschriften aus dem Sterbeeintrag