Standesamt Stephanskirchen - Bayern

Nachfolgend finden Sie die Kontaktdaten, Telefonnummer, Faxnummer, Email-Adresse, Öffnungszeiten und weitere nützliche Informationen von das Standesamt. Standesamt Stephanskirchen tragt Eheschließungen und Scheidungen, Kirchenein- und austritte und Adoptionen ein. Das Standesamt nehmt auch Namenserklärungen und Vaterschaftsanerkennungen auf.


Heiraten, Hochzeit und Eheschließung in Stephanskirchen

Bevor Sie in Stephanskirchen heiraten können müssen Sie die Eheschließung beim Standesamt Stephanskirchen anmelden. Hierzu müssten beide partner persönlich zum Standesamt kommen.

Die Anmeldung in Stephanskirchen

Die Anmeldung der Eheschließung beim Standesamt Stephanskirchen dauert je nach Einzelfall so ca. eine halbe stunde.

Die Anmeldung der Eheschließung erfolgt bei Standesamt Stephanskirchen, wenn beide partner, oder einer der beiden Heiratswilligen ihren Wohnsitz im Stephanskirchen haben. Hierzu reicht auch der Nebenwohnsitz.

Sollte keiner von beide partner in Stephanskirchen eine Wohnsitz haben so können Sie trotzdem in Stephanskirchen heiraten.

Sie melden dann Ihre Eheschließung beim Standesamt Ihres Wohnsitzes an und ihres Standesamt schickt die Unterlagen dann zu Standesamt Stephanskirchen und ermächtigt das Standesamt in Stephanskirchen, Sie zu verheiraten.

Für weitere informationen können Sie auch die offizielle Website von Standesamt Stephanskirchen besuchen: www.stephanskirchen.de

Bundesland:

Bayern - Deutschland

Anschrift:

Standesamt Stephanskirchen
Rathausplatz 1
83071 Stephanskirchen

Webseite:

www.stephanskirchen.de

Email:

poststelle@stephanskirchen.de

Telefon:

08031 / 7223-0

Fax:

08031 / 7223-20

Öffnungszeiten:

Montag bis Freitag 08:00 - 12:00 Uhr, Montag 14:00 - 18:00 Uhr, Donnerstag 14:00 - 16:00 Uhr


Geburten in Stephanskirchen

Jede Geburt eines Kindes in Stephanskirchen muss beim Standesamt Stephanskirchen angezeigt werden und wird dort beurkundet. Unabhängig von Wohnort der Eltern oder der Staatsangehörigkeit.

Wirt ihr kind im Hospital in Stephanskirchen geboren, müssen Sie dort Ihr Kind direkt nach der Geburt in der Aufnahme anmelden. Haben die Eltern das gemeinsame Sorgerecht durch eine sogenannte Sorgerechtserklärung oder sind die Eltern verheiratet, müssen beide Eltern die Geburtsanzeige unterschreiben.

Die Unterschrift der Mutter reicht in den anderen Fällen. Kommt Ihr Kind zu Hause zur Welt, müssen Sie dieses innerhalb einer Woche nach der Geburt beim Standesamt Stephanskirchen anmelden. 

Die eingetragene Lebenspartnerschaft

Gleichgeschlechtliche Lebenspartnerinnen oder Lebenspartner können eine Lebenspartnerschaft begründen. Dafür sind nun die Standesämter in Nordrhein-Westfalen zuständig.

Zuständig für die Anmeldung der Lebenspartnerschaft ist hier das Standesamt, in der eine/r von oder beide Lebenspartnerinnen oder Lebenspartner, den Hauptwohnsitz oder einen Nebenwohnsitz angemeldet hat. Sie können dann in jedem Standesamt in Deutschland Die Lebenspartnerschaft schließen. 

Urkunden beim Standesamt Stephanskirchen

Wenn die Eheschließung, die Lebenspartnerschaft, die Geburt oder der Sterbefall in Stephanskirchen beurkundet wurde, erhalten Sie beim Standesamt Stephanskirchen:

- Lebenspartnerschaftsurkunden oder Abschriften aus dem Lebenspartnerschaftsregister
- Geburtsurkunden oder Abschriften aus dem Geburtseintrag:
- Eheurkunden
- Sterbeurkunden oder Abschriften aus dem Sterbeeintrag