Amt für Sicherheit und Ordnung, Abt. Personenstandeswesen des Landkreises in Bad Tölz - Bayern

Nachfolgend finden Sie die Kontaktdaten, Telefonnummer, Faxnummer, Email-Adresse, Öffnungszeiten und weitere nützliche Informationen von das Standesamt. Amt für Sicherheit und Ordnung, Abt. Personenstandeswesen des Landkreises in Bad Tölz tragt Eheschließungen und Scheidungen, Kirchenein- und austritte und Adoptionen ein. Das Standesamt nehmt auch Namenserklärungen und Vaterschaftsanerkennungen auf.


Heiraten, Hochzeit und Eheschließung in Bad Tölz

Bevor Sie in Bad Tölz heiraten können müssen Sie die Eheschließung beim Amt für Sicherheit und Ordnung, Abt. Personenstandeswesen des Landkreises in Bad Tölz anmelden. Hierzu müssten beide partner persönlich zum Standesamt kommen.

Die Anmeldung in Bad Tölz

Die Anmeldung der Eheschließung beim Amt für Sicherheit und Ordnung, Abt. Personenstandeswesen des Landkreises in Bad Tölz dauert je nach Einzelfall so ca. eine halbe stunde.

Die Anmeldung der Eheschließung erfolgt bei Amt für Sicherheit und Ordnung, Abt. Personenstandeswesen des Landkreises in Bad Tölz, wenn beide partner, oder einer der beiden Heiratswilligen ihren Wohnsitz im Bad Tölz haben. Hierzu reicht auch der Nebenwohnsitz.

Sollte keiner von beide partner in Bad Tölz eine Wohnsitz haben so können Sie trotzdem in Bad Tölz heiraten.

Sie melden dann Ihre Eheschließung beim Standesamt Ihres Wohnsitzes an und ihres Standesamt schickt die Unterlagen dann zu Amt für Sicherheit und Ordnung, Abt. Personenstandeswesen des Landkreises in Bad Tölz und ermächtigt das Standesamt in Bad Tölz, Sie zu verheiraten.

Für weitere informationen können Sie auch die offizielle Website von Amt für Sicherheit und Ordnung, Abt. Personenstandeswesen des Landkreises in Bad Tölz besuchen: www.

Bundesland:

Bayern - Deutschland

Anschrift:

Amt für Sicherheit und Ordnung, Abt. Personenstandeswesen des Landkreises in Bad Tölz
Prof.-Max-Lange-Platz 1
83646 Bad Tölz

Webseite:

www.

Email:

Telefon:

08041 / 505 - 224

Fax:

08041 / 505 - 260

Öffnungszeiten:

bitte telefonisch erfragen


Geburten in Bad Tölz

Jede Geburt eines Kindes in Bad Tölz muss beim Amt für Sicherheit und Ordnung, Abt. Personenstandeswesen des Landkreises in Bad Tölz angezeigt werden und wird dort beurkundet. Unabhängig von Wohnort der Eltern oder der Staatsangehörigkeit.

Wirt ihr kind im Hospital in Bad Tölz geboren, müssen Sie dort Ihr Kind direkt nach der Geburt in der Aufnahme anmelden. Haben die Eltern das gemeinsame Sorgerecht durch eine sogenannte Sorgerechtserklärung oder sind die Eltern verheiratet, müssen beide Eltern die Geburtsanzeige unterschreiben.

Die Unterschrift der Mutter reicht in den anderen Fällen. Kommt Ihr Kind zu Hause zur Welt, müssen Sie dieses innerhalb einer Woche nach der Geburt beim Amt für Sicherheit und Ordnung, Abt. Personenstandeswesen des Landkreises in Bad Tölz anmelden. 

Die eingetragene Lebenspartnerschaft

Gleichgeschlechtliche Lebenspartnerinnen oder Lebenspartner können eine Lebenspartnerschaft begründen. Dafür sind nun die Standesämter in Nordrhein-Westfalen zuständig.

Zuständig für die Anmeldung der Lebenspartnerschaft ist hier das Standesamt, in der eine/r von oder beide Lebenspartnerinnen oder Lebenspartner, den Hauptwohnsitz oder einen Nebenwohnsitz angemeldet hat. Sie können dann in jedem Standesamt in Deutschland Die Lebenspartnerschaft schließen. 

Urkunden beim Amt für Sicherheit und Ordnung, Abt. Personenstandeswesen des Landkreises in Bad Tölz

Wenn die Eheschließung, die Lebenspartnerschaft, die Geburt oder der Sterbefall in Bad Tölz beurkundet wurde, erhalten Sie beim Amt für Sicherheit und Ordnung, Abt. Personenstandeswesen des Landkreises in Bad Tölz:

- Lebenspartnerschaftsurkunden oder Abschriften aus dem Lebenspartnerschaftsregister
- Geburtsurkunden oder Abschriften aus dem Geburtseintrag:
- Eheurkunden
- Sterbeurkunden oder Abschriften aus dem Sterbeeintrag