Standesamt Aschau im Chiemgau - Bayern

Nachfolgend finden Sie die Kontaktdaten, Telefonnummer, Faxnummer, Email-Adresse, Öffnungszeiten und weitere nützliche Informationen von das Standesamt. Standesamt Aschau im Chiemgau tragt Eheschließungen und Scheidungen, Kirchenein- und austritte und Adoptionen ein. Das Standesamt nehmt auch Namenserklärungen und Vaterschaftsanerkennungen auf.


Heiraten, Hochzeit und Eheschließung in Aschau im Chiemgau

Bevor Sie in Aschau im Chiemgau heiraten können müssen Sie die Eheschließung beim Standesamt Aschau im Chiemgau anmelden. Hierzu müssten beide partner persönlich zum Standesamt kommen.

Die Anmeldung in Aschau im Chiemgau

Die Anmeldung der Eheschließung beim Standesamt Aschau im Chiemgau dauert je nach Einzelfall so ca. eine halbe stunde.

Die Anmeldung der Eheschließung erfolgt bei Standesamt Aschau im Chiemgau, wenn beide partner, oder einer der beiden Heiratswilligen ihren Wohnsitz im Aschau im Chiemgau haben. Hierzu reicht auch der Nebenwohnsitz.

Sollte keiner von beide partner in Aschau im Chiemgau eine Wohnsitz haben so können Sie trotzdem in Aschau im Chiemgau heiraten.

Sie melden dann Ihre Eheschließung beim Standesamt Ihres Wohnsitzes an und ihres Standesamt schickt die Unterlagen dann zu Standesamt Aschau im Chiemgau und ermächtigt das Standesamt in Aschau im Chiemgau, Sie zu verheiraten.

Für weitere informationen können Sie auch die offizielle Website von Standesamt Aschau im Chiemgau besuchen: www.aschau.de

Bundesland:

Bayern - Deutschland

Anschrift:

Standesamt Aschau im Chiemgau
Kampenwandstraße 36
83229 Aschau im Chiemgau

Webseite:

www.aschau.de

Email:

josef.bauer@aschau.de

Telefon:

08052 95109-14

Fax:

08052 95109-71

Öffnungszeiten:

Mo-Fr 8:00-12:00 & Mo-Di 14.00-16.30 Uhr & Do 14:00-18:00 Uhr


Geburten in Aschau im Chiemgau

Jede Geburt eines Kindes in Aschau im Chiemgau muss beim Standesamt Aschau im Chiemgau angezeigt werden und wird dort beurkundet. Unabhängig von Wohnort der Eltern oder der Staatsangehörigkeit.

Wirt ihr kind im Hospital in Aschau im Chiemgau geboren, müssen Sie dort Ihr Kind direkt nach der Geburt in der Aufnahme anmelden. Haben die Eltern das gemeinsame Sorgerecht durch eine sogenannte Sorgerechtserklärung oder sind die Eltern verheiratet, müssen beide Eltern die Geburtsanzeige unterschreiben.

Die Unterschrift der Mutter reicht in den anderen Fällen. Kommt Ihr Kind zu Hause zur Welt, müssen Sie dieses innerhalb einer Woche nach der Geburt beim Standesamt Aschau im Chiemgau anmelden. 

Die eingetragene Lebenspartnerschaft

Gleichgeschlechtliche Lebenspartnerinnen oder Lebenspartner können eine Lebenspartnerschaft begründen. Dafür sind nun die Standesämter in Nordrhein-Westfalen zuständig.

Zuständig für die Anmeldung der Lebenspartnerschaft ist hier das Standesamt, in der eine/r von oder beide Lebenspartnerinnen oder Lebenspartner, den Hauptwohnsitz oder einen Nebenwohnsitz angemeldet hat. Sie können dann in jedem Standesamt in Deutschland Die Lebenspartnerschaft schließen. 

Urkunden beim Standesamt Aschau im Chiemgau

Wenn die Eheschließung, die Lebenspartnerschaft, die Geburt oder der Sterbefall in Aschau im Chiemgau beurkundet wurde, erhalten Sie beim Standesamt Aschau im Chiemgau:

- Lebenspartnerschaftsurkunden oder Abschriften aus dem Lebenspartnerschaftsregister
- Geburtsurkunden oder Abschriften aus dem Geburtseintrag:
- Eheurkunden
- Sterbeurkunden oder Abschriften aus dem Sterbeeintrag