Amt für Staatsangehörigkeitswesen des Landkreises in Ebersberg - Bayern

Nachfolgend finden Sie die Kontaktdaten, Telefonnummer, Faxnummer, Email-Adresse, Öffnungszeiten und weitere nützliche Informationen von das Standesamt. Amt für Staatsangehörigkeitswesen des Landkreises in Ebersberg tragt Eheschließungen und Scheidungen, Kirchenein- und austritte und Adoptionen ein. Das Standesamt nehmt auch Namenserklärungen und Vaterschaftsanerkennungen auf.


Heiraten, Hochzeit und Eheschließung in Ebersberg

Bevor Sie in Ebersberg heiraten können müssen Sie die Eheschließung beim Amt für Staatsangehörigkeitswesen des Landkreises in Ebersberg anmelden. Hierzu müssten beide partner persönlich zum Standesamt kommen.

Die Anmeldung in Ebersberg

Die Anmeldung der Eheschließung beim Amt für Staatsangehörigkeitswesen des Landkreises in Ebersberg dauert je nach Einzelfall so ca. eine halbe stunde.

Die Anmeldung der Eheschließung erfolgt bei Amt für Staatsangehörigkeitswesen des Landkreises in Ebersberg, wenn beide partner, oder einer der beiden Heiratswilligen ihren Wohnsitz im Ebersberg haben. Hierzu reicht auch der Nebenwohnsitz.

Sollte keiner von beide partner in Ebersberg eine Wohnsitz haben so können Sie trotzdem in Ebersberg heiraten.

Sie melden dann Ihre Eheschließung beim Standesamt Ihres Wohnsitzes an und ihres Standesamt schickt die Unterlagen dann zu Amt für Staatsangehörigkeitswesen des Landkreises in Ebersberg und ermächtigt das Standesamt in Ebersberg, Sie zu verheiraten.

Für weitere informationen können Sie auch die offizielle Website von Amt für Staatsangehörigkeitswesen des Landkreises in Ebersberg besuchen: www.

Bundesland:

Bayern - Deutschland

Anschrift:

Amt für Staatsangehörigkeitswesen des Landkreises in Ebersberg
Eichthalstraße 5
85560 Ebersberg

Webseite:

www.

Email:

Telefon:

08092 823 240

Fax:

08092 823 9240

Öffnungszeiten:

bitte telefonisch erfragen


Geburten in Ebersberg

Jede Geburt eines Kindes in Ebersberg muss beim Amt für Staatsangehörigkeitswesen des Landkreises in Ebersberg angezeigt werden und wird dort beurkundet. Unabhängig von Wohnort der Eltern oder der Staatsangehörigkeit.

Wirt ihr kind im Hospital in Ebersberg geboren, müssen Sie dort Ihr Kind direkt nach der Geburt in der Aufnahme anmelden. Haben die Eltern das gemeinsame Sorgerecht durch eine sogenannte Sorgerechtserklärung oder sind die Eltern verheiratet, müssen beide Eltern die Geburtsanzeige unterschreiben.

Die Unterschrift der Mutter reicht in den anderen Fällen. Kommt Ihr Kind zu Hause zur Welt, müssen Sie dieses innerhalb einer Woche nach der Geburt beim Amt für Staatsangehörigkeitswesen des Landkreises in Ebersberg anmelden. 

Die eingetragene Lebenspartnerschaft

Gleichgeschlechtliche Lebenspartnerinnen oder Lebenspartner können eine Lebenspartnerschaft begründen. Dafür sind nun die Standesämter in Nordrhein-Westfalen zuständig.

Zuständig für die Anmeldung der Lebenspartnerschaft ist hier das Standesamt, in der eine/r von oder beide Lebenspartnerinnen oder Lebenspartner, den Hauptwohnsitz oder einen Nebenwohnsitz angemeldet hat. Sie können dann in jedem Standesamt in Deutschland Die Lebenspartnerschaft schließen. 

Urkunden beim Amt für Staatsangehörigkeitswesen des Landkreises in Ebersberg

Wenn die Eheschließung, die Lebenspartnerschaft, die Geburt oder der Sterbefall in Ebersberg beurkundet wurde, erhalten Sie beim Amt für Staatsangehörigkeitswesen des Landkreises in Ebersberg:

- Lebenspartnerschaftsurkunden oder Abschriften aus dem Lebenspartnerschaftsregister
- Geburtsurkunden oder Abschriften aus dem Geburtseintrag:
- Eheurkunden
- Sterbeurkunden oder Abschriften aus dem Sterbeeintrag