Standesamt Kirchentellinsfurt - Baden-Württemberg

Nachfolgend finden Sie die Kontaktdaten, Telefonnummer, Faxnummer, Email-Adresse, Öffnungszeiten und weitere nützliche Informationen von das Standesamt. Standesamt Kirchentellinsfurt tragt Eheschließungen und Scheidungen, Kirchenein- und austritte und Adoptionen ein. Das Standesamt nehmt auch Namenserklärungen und Vaterschaftsanerkennungen auf.


Heiraten, Hochzeit und Eheschließung in Kirchentellinsfurt

Bevor Sie in Kirchentellinsfurt heiraten können müssen Sie die Eheschließung beim Standesamt Kirchentellinsfurt anmelden. Hierzu müssten beide partner persönlich zum Standesamt kommen.

Die Anmeldung in Kirchentellinsfurt

Die Anmeldung der Eheschließung beim Standesamt Kirchentellinsfurt dauert je nach Einzelfall so ca. eine halbe stunde.

Die Anmeldung der Eheschließung erfolgt bei Standesamt Kirchentellinsfurt, wenn beide partner, oder einer der beiden Heiratswilligen ihren Wohnsitz im Kirchentellinsfurt haben. Hierzu reicht auch der Nebenwohnsitz.

Sollte keiner von beide partner in Kirchentellinsfurt eine Wohnsitz haben so können Sie trotzdem in Kirchentellinsfurt heiraten.

Sie melden dann Ihre Eheschließung beim Standesamt Ihres Wohnsitzes an und ihres Standesamt schickt die Unterlagen dann zu Standesamt Kirchentellinsfurt und ermächtigt das Standesamt in Kirchentellinsfurt, Sie zu verheiraten.

Für weitere informationen können Sie auch die offizielle Website von Standesamt Kirchentellinsfurt besuchen: www.kirchentellinsfurt.de

Bundesland:

Baden-Württemberg - Deutschland

Anschrift:

Standesamt Kirchentellinsfurt
Rathausplatz 1
72138 Kirchentellinsfurt

Webseite:

www.kirchentellinsfurt.de

Email:

info@kirchentellinsfurt.de

Telefon:

0 71 21 / 90 05-0

Fax:

0 71 21 / 90 05-50

Öffnungszeiten:

Mo, Di, Do, Fr 8.00 - 11.45 Uhr, Mo 15.00 - 18.00 Uhr, Di, Do 14.00 - 16.00 Uhr


Geburten in Kirchentellinsfurt

Jede Geburt eines Kindes in Kirchentellinsfurt muss beim Standesamt Kirchentellinsfurt angezeigt werden und wird dort beurkundet. Unabhängig von Wohnort der Eltern oder der Staatsangehörigkeit.

Wirt ihr kind im Hospital in Kirchentellinsfurt geboren, müssen Sie dort Ihr Kind direkt nach der Geburt in der Aufnahme anmelden. Haben die Eltern das gemeinsame Sorgerecht durch eine sogenannte Sorgerechtserklärung oder sind die Eltern verheiratet, müssen beide Eltern die Geburtsanzeige unterschreiben.

Die Unterschrift der Mutter reicht in den anderen Fällen. Kommt Ihr Kind zu Hause zur Welt, müssen Sie dieses innerhalb einer Woche nach der Geburt beim Standesamt Kirchentellinsfurt anmelden. 

Die eingetragene Lebenspartnerschaft

Gleichgeschlechtliche Lebenspartnerinnen oder Lebenspartner können eine Lebenspartnerschaft begründen. Dafür sind nun die Standesämter in Nordrhein-Westfalen zuständig.

Zuständig für die Anmeldung der Lebenspartnerschaft ist hier das Standesamt, in der eine/r von oder beide Lebenspartnerinnen oder Lebenspartner, den Hauptwohnsitz oder einen Nebenwohnsitz angemeldet hat. Sie können dann in jedem Standesamt in Deutschland Die Lebenspartnerschaft schließen. 

Urkunden beim Standesamt Kirchentellinsfurt

Wenn die Eheschließung, die Lebenspartnerschaft, die Geburt oder der Sterbefall in Kirchentellinsfurt beurkundet wurde, erhalten Sie beim Standesamt Kirchentellinsfurt:

- Lebenspartnerschaftsurkunden oder Abschriften aus dem Lebenspartnerschaftsregister
- Geburtsurkunden oder Abschriften aus dem Geburtseintrag:
- Eheurkunden
- Sterbeurkunden oder Abschriften aus dem Sterbeeintrag