Standesamt Egenhofen - Bayern

Nachfolgend finden Sie die Kontaktdaten, Telefonnummer, Faxnummer, Email-Adresse, Öffnungszeiten und weitere nützliche Informationen von das Standesamt. Standesamt Egenhofen tragt Eheschließungen und Scheidungen, Kirchenein- und austritte und Adoptionen ein. Das Standesamt nehmt auch Namenserklärungen und Vaterschaftsanerkennungen auf.


Heiraten, Hochzeit und Eheschließung in Egenhofen

Bevor Sie in Egenhofen heiraten können müssen Sie die Eheschließung beim Standesamt Egenhofen anmelden. Hierzu müssten beide partner persönlich zum Standesamt kommen.

Die Anmeldung in Egenhofen

Die Anmeldung der Eheschließung beim Standesamt Egenhofen dauert je nach Einzelfall so ca. eine halbe stunde.

Die Anmeldung der Eheschließung erfolgt bei Standesamt Egenhofen, wenn beide partner, oder einer der beiden Heiratswilligen ihren Wohnsitz im Egenhofen haben. Hierzu reicht auch der Nebenwohnsitz.

Sollte keiner von beide partner in Egenhofen eine Wohnsitz haben so können Sie trotzdem in Egenhofen heiraten.

Sie melden dann Ihre Eheschließung beim Standesamt Ihres Wohnsitzes an und ihres Standesamt schickt die Unterlagen dann zu Standesamt Egenhofen und ermächtigt das Standesamt in Egenhofen, Sie zu verheiraten.

Für weitere informationen können Sie auch die offizielle Website von Standesamt Egenhofen besuchen: www.egenhofen.de

Bundesland:

Bayern - Deutschland

Anschrift:

Standesamt Egenhofen
Hauptstraße 37
82281 Egenhofen

Webseite:

www.egenhofen.de

Email:

poststelle@egenhofen.de

Telefon:

08145 9204-12

Fax:

08145 1039

Öffnungszeiten:

Mo-Fr 8:00-12:00 Uhr, Do 16:00-18:30 Uhr


Geburten in Egenhofen

Jede Geburt eines Kindes in Egenhofen muss beim Standesamt Egenhofen angezeigt werden und wird dort beurkundet. Unabhängig von Wohnort der Eltern oder der Staatsangehörigkeit.

Wirt ihr kind im Hospital in Egenhofen geboren, müssen Sie dort Ihr Kind direkt nach der Geburt in der Aufnahme anmelden. Haben die Eltern das gemeinsame Sorgerecht durch eine sogenannte Sorgerechtserklärung oder sind die Eltern verheiratet, müssen beide Eltern die Geburtsanzeige unterschreiben.

Die Unterschrift der Mutter reicht in den anderen Fällen. Kommt Ihr Kind zu Hause zur Welt, müssen Sie dieses innerhalb einer Woche nach der Geburt beim Standesamt Egenhofen anmelden. 

Die eingetragene Lebenspartnerschaft

Gleichgeschlechtliche Lebenspartnerinnen oder Lebenspartner können eine Lebenspartnerschaft begründen. Dafür sind nun die Standesämter in Nordrhein-Westfalen zuständig.

Zuständig für die Anmeldung der Lebenspartnerschaft ist hier das Standesamt, in der eine/r von oder beide Lebenspartnerinnen oder Lebenspartner, den Hauptwohnsitz oder einen Nebenwohnsitz angemeldet hat. Sie können dann in jedem Standesamt in Deutschland Die Lebenspartnerschaft schließen. 

Urkunden beim Standesamt Egenhofen

Wenn die Eheschließung, die Lebenspartnerschaft, die Geburt oder der Sterbefall in Egenhofen beurkundet wurde, erhalten Sie beim Standesamt Egenhofen:

- Lebenspartnerschaftsurkunden oder Abschriften aus dem Lebenspartnerschaftsregister
- Geburtsurkunden oder Abschriften aus dem Geburtseintrag:
- Eheurkunden
- Sterbeurkunden oder Abschriften aus dem Sterbeeintrag