Standesamt Jettingen-Scheppach - Bayern

Nachfolgend finden Sie die Kontaktdaten, Telefonnummer, Faxnummer, Email-Adresse, Öffnungszeiten und weitere nützliche Informationen von das Standesamt. Standesamt Jettingen-Scheppach tragt Eheschließungen und Scheidungen, Kirchenein- und austritte und Adoptionen ein. Das Standesamt nehmt auch Namenserklärungen und Vaterschaftsanerkennungen auf.


Heiraten, Hochzeit und Eheschließung in Jettingen-Scheppach

Bevor Sie in Jettingen-Scheppach heiraten können müssen Sie die Eheschließung beim Standesamt Jettingen-Scheppach anmelden. Hierzu müssten beide partner persönlich zum Standesamt kommen.

Die Anmeldung in Jettingen-Scheppach

Die Anmeldung der Eheschließung beim Standesamt Jettingen-Scheppach dauert je nach Einzelfall so ca. eine halbe stunde.

Die Anmeldung der Eheschließung erfolgt bei Standesamt Jettingen-Scheppach, wenn beide partner, oder einer der beiden Heiratswilligen ihren Wohnsitz im Jettingen-Scheppach haben. Hierzu reicht auch der Nebenwohnsitz.

Sollte keiner von beide partner in Jettingen-Scheppach eine Wohnsitz haben so können Sie trotzdem in Jettingen-Scheppach heiraten.

Sie melden dann Ihre Eheschließung beim Standesamt Ihres Wohnsitzes an und ihres Standesamt schickt die Unterlagen dann zu Standesamt Jettingen-Scheppach und ermächtigt das Standesamt in Jettingen-Scheppach, Sie zu verheiraten.

Für weitere informationen können Sie auch die offizielle Website von Standesamt Jettingen-Scheppach besuchen: www.jettingen-scheppach.de

Bundesland:

Bayern - Deutschland

Anschrift:

Standesamt Jettingen-Scheppach
Hauptstraße 55
89343 Jettingen-Scheppach

Webseite:

www.jettingen-scheppach.de

Email:

standesamt@jettingen-scheppach.de

Telefon:

08225)306-17

Fax:

08225)306-32

Öffnungszeiten:

Mo-Fr 8.00-12.15 Uhr, Mo 14.00-16.00 Uhr, Do 14.00-18.00 Uhr


Geburten in Jettingen-Scheppach

Jede Geburt eines Kindes in Jettingen-Scheppach muss beim Standesamt Jettingen-Scheppach angezeigt werden und wird dort beurkundet. Unabhängig von Wohnort der Eltern oder der Staatsangehörigkeit.

Wirt ihr kind im Hospital in Jettingen-Scheppach geboren, müssen Sie dort Ihr Kind direkt nach der Geburt in der Aufnahme anmelden. Haben die Eltern das gemeinsame Sorgerecht durch eine sogenannte Sorgerechtserklärung oder sind die Eltern verheiratet, müssen beide Eltern die Geburtsanzeige unterschreiben.

Die Unterschrift der Mutter reicht in den anderen Fällen. Kommt Ihr Kind zu Hause zur Welt, müssen Sie dieses innerhalb einer Woche nach der Geburt beim Standesamt Jettingen-Scheppach anmelden. 

Die eingetragene Lebenspartnerschaft

Gleichgeschlechtliche Lebenspartnerinnen oder Lebenspartner können eine Lebenspartnerschaft begründen. Dafür sind nun die Standesämter in Nordrhein-Westfalen zuständig.

Zuständig für die Anmeldung der Lebenspartnerschaft ist hier das Standesamt, in der eine/r von oder beide Lebenspartnerinnen oder Lebenspartner, den Hauptwohnsitz oder einen Nebenwohnsitz angemeldet hat. Sie können dann in jedem Standesamt in Deutschland Die Lebenspartnerschaft schließen. 

Urkunden beim Standesamt Jettingen-Scheppach

Wenn die Eheschließung, die Lebenspartnerschaft, die Geburt oder der Sterbefall in Jettingen-Scheppach beurkundet wurde, erhalten Sie beim Standesamt Jettingen-Scheppach:

- Lebenspartnerschaftsurkunden oder Abschriften aus dem Lebenspartnerschaftsregister
- Geburtsurkunden oder Abschriften aus dem Geburtseintrag:
- Eheurkunden
- Sterbeurkunden oder Abschriften aus dem Sterbeeintrag