Standesamt Weiler-Simmerberg - Bayern

Nachfolgend finden Sie die Kontaktdaten, Telefonnummer, Faxnummer, Email-Adresse, Öffnungszeiten und weitere nützliche Informationen von das Standesamt. Standesamt Weiler-Simmerberg tragt Eheschließungen und Scheidungen, Kirchenein- und austritte und Adoptionen ein. Das Standesamt nehmt auch Namenserklärungen und Vaterschaftsanerkennungen auf.


Heiraten, Hochzeit und Eheschließung in Weiler-Simmerberg

Bevor Sie in Weiler-Simmerberg heiraten können müssen Sie die Eheschließung beim Standesamt Weiler-Simmerberg anmelden. Hierzu müssten beide partner persönlich zum Standesamt kommen.

Die Anmeldung in Weiler-Simmerberg

Die Anmeldung der Eheschließung beim Standesamt Weiler-Simmerberg dauert je nach Einzelfall so ca. eine halbe stunde.

Die Anmeldung der Eheschließung erfolgt bei Standesamt Weiler-Simmerberg, wenn beide partner, oder einer der beiden Heiratswilligen ihren Wohnsitz im Weiler-Simmerberg haben. Hierzu reicht auch der Nebenwohnsitz.

Sollte keiner von beide partner in Weiler-Simmerberg eine Wohnsitz haben so können Sie trotzdem in Weiler-Simmerberg heiraten.

Sie melden dann Ihre Eheschließung beim Standesamt Ihres Wohnsitzes an und ihres Standesamt schickt die Unterlagen dann zu Standesamt Weiler-Simmerberg und ermächtigt das Standesamt in Weiler-Simmerberg, Sie zu verheiraten.

Für weitere informationen können Sie auch die offizielle Website von Standesamt Weiler-Simmerberg besuchen: www.weiler-simmerberg.de

Bundesland:

Bayern - Deutschland

Anschrift:

Standesamt Weiler-Simmerberg
Kirchplatz 1
88171 Weiler-Simmerberg

Webseite:

www.weiler-simmerberg.de

Email:

info@weiler-simmerberg.de

Telefon:

08387 - 391 0

Fax:

08387 - 391 70

Öffnungszeiten:

Mo-Fr 8.00 - 12.15 & Mi 14.00-18.00 Uhr


Geburten in Weiler-Simmerberg

Jede Geburt eines Kindes in Weiler-Simmerberg muss beim Standesamt Weiler-Simmerberg angezeigt werden und wird dort beurkundet. Unabhängig von Wohnort der Eltern oder der Staatsangehörigkeit.

Wirt ihr kind im Hospital in Weiler-Simmerberg geboren, müssen Sie dort Ihr Kind direkt nach der Geburt in der Aufnahme anmelden. Haben die Eltern das gemeinsame Sorgerecht durch eine sogenannte Sorgerechtserklärung oder sind die Eltern verheiratet, müssen beide Eltern die Geburtsanzeige unterschreiben.

Die Unterschrift der Mutter reicht in den anderen Fällen. Kommt Ihr Kind zu Hause zur Welt, müssen Sie dieses innerhalb einer Woche nach der Geburt beim Standesamt Weiler-Simmerberg anmelden. 

Die eingetragene Lebenspartnerschaft

Gleichgeschlechtliche Lebenspartnerinnen oder Lebenspartner können eine Lebenspartnerschaft begründen. Dafür sind nun die Standesämter in Nordrhein-Westfalen zuständig.

Zuständig für die Anmeldung der Lebenspartnerschaft ist hier das Standesamt, in der eine/r von oder beide Lebenspartnerinnen oder Lebenspartner, den Hauptwohnsitz oder einen Nebenwohnsitz angemeldet hat. Sie können dann in jedem Standesamt in Deutschland Die Lebenspartnerschaft schließen. 

Urkunden beim Standesamt Weiler-Simmerberg

Wenn die Eheschließung, die Lebenspartnerschaft, die Geburt oder der Sterbefall in Weiler-Simmerberg beurkundet wurde, erhalten Sie beim Standesamt Weiler-Simmerberg:

- Lebenspartnerschaftsurkunden oder Abschriften aus dem Lebenspartnerschaftsregister
- Geburtsurkunden oder Abschriften aus dem Geburtseintrag:
- Eheurkunden
- Sterbeurkunden oder Abschriften aus dem Sterbeeintrag