Standesamt Hohenwart - Bayern

Nachfolgend finden Sie die Kontaktdaten, Telefonnummer, Faxnummer, Email-Adresse, Öffnungszeiten und weitere nützliche Informationen von das Standesamt. Standesamt Hohenwart tragt Eheschließungen und Scheidungen, Kirchenein- und austritte und Adoptionen ein. Das Standesamt nehmt auch Namenserklärungen und Vaterschaftsanerkennungen auf.


Heiraten, Hochzeit und Eheschließung in Hohenwart

Bevor Sie in Hohenwart heiraten können müssen Sie die Eheschließung beim Standesamt Hohenwart anmelden. Hierzu müssten beide partner persönlich zum Standesamt kommen.

Die Anmeldung in Hohenwart

Die Anmeldung der Eheschließung beim Standesamt Hohenwart dauert je nach Einzelfall so ca. eine halbe stunde.

Die Anmeldung der Eheschließung erfolgt bei Standesamt Hohenwart, wenn beide partner, oder einer der beiden Heiratswilligen ihren Wohnsitz im Hohenwart haben. Hierzu reicht auch der Nebenwohnsitz.

Sollte keiner von beide partner in Hohenwart eine Wohnsitz haben so können Sie trotzdem in Hohenwart heiraten.

Sie melden dann Ihre Eheschließung beim Standesamt Ihres Wohnsitzes an und ihres Standesamt schickt die Unterlagen dann zu Standesamt Hohenwart und ermächtigt das Standesamt in Hohenwart, Sie zu verheiraten.

Für weitere informationen können Sie auch die offizielle Website von Standesamt Hohenwart besuchen: www.markt-hohenwart.de

Bundesland:

Bayern - Deutschland

Anschrift:

Standesamt Hohenwart
Marktplatz 1
86558 Hohenwart

Webseite:

www.markt-hohenwart.de

Email:

post@markt-hohenwart.de

Telefon:

08443-69 0

Fax:

08443-69 69

Öffnungszeiten:

Montag mit Freitag 08:00 - 12:00 Uhr, Donnerstag auch 14:00 - 18:00 Uhr


Geburten in Hohenwart

Jede Geburt eines Kindes in Hohenwart muss beim Standesamt Hohenwart angezeigt werden und wird dort beurkundet. Unabhängig von Wohnort der Eltern oder der Staatsangehörigkeit.

Wirt ihr kind im Hospital in Hohenwart geboren, müssen Sie dort Ihr Kind direkt nach der Geburt in der Aufnahme anmelden. Haben die Eltern das gemeinsame Sorgerecht durch eine sogenannte Sorgerechtserklärung oder sind die Eltern verheiratet, müssen beide Eltern die Geburtsanzeige unterschreiben.

Die Unterschrift der Mutter reicht in den anderen Fällen. Kommt Ihr Kind zu Hause zur Welt, müssen Sie dieses innerhalb einer Woche nach der Geburt beim Standesamt Hohenwart anmelden. 

Die eingetragene Lebenspartnerschaft

Gleichgeschlechtliche Lebenspartnerinnen oder Lebenspartner können eine Lebenspartnerschaft begründen. Dafür sind nun die Standesämter in Nordrhein-Westfalen zuständig.

Zuständig für die Anmeldung der Lebenspartnerschaft ist hier das Standesamt, in der eine/r von oder beide Lebenspartnerinnen oder Lebenspartner, den Hauptwohnsitz oder einen Nebenwohnsitz angemeldet hat. Sie können dann in jedem Standesamt in Deutschland Die Lebenspartnerschaft schließen. 

Urkunden beim Standesamt Hohenwart

Wenn die Eheschließung, die Lebenspartnerschaft, die Geburt oder der Sterbefall in Hohenwart beurkundet wurde, erhalten Sie beim Standesamt Hohenwart:

- Lebenspartnerschaftsurkunden oder Abschriften aus dem Lebenspartnerschaftsregister
- Geburtsurkunden oder Abschriften aus dem Geburtseintrag:
- Eheurkunden
- Sterbeurkunden oder Abschriften aus dem Sterbeeintrag