Standesamt Kirchdorf am Inn - Bayern

Nachfolgend finden Sie die Kontaktdaten, Telefonnummer, Faxnummer, Email-Adresse, Öffnungszeiten und weitere nützliche Informationen von das Standesamt. Standesamt Kirchdorf am Inn tragt Eheschließungen und Scheidungen, Kirchenein- und austritte und Adoptionen ein. Das Standesamt nehmt auch Namenserklärungen und Vaterschaftsanerkennungen auf.


Heiraten, Hochzeit und Eheschließung in Kirchdorf am Inn

Bevor Sie in Kirchdorf am Inn heiraten können müssen Sie die Eheschließung beim Standesamt Kirchdorf am Inn anmelden. Hierzu müssten beide partner persönlich zum Standesamt kommen.

Die Anmeldung in Kirchdorf am Inn

Die Anmeldung der Eheschließung beim Standesamt Kirchdorf am Inn dauert je nach Einzelfall so ca. eine halbe stunde.

Die Anmeldung der Eheschließung erfolgt bei Standesamt Kirchdorf am Inn, wenn beide partner, oder einer der beiden Heiratswilligen ihren Wohnsitz im Kirchdorf am Inn haben. Hierzu reicht auch der Nebenwohnsitz.

Sollte keiner von beide partner in Kirchdorf am Inn eine Wohnsitz haben so können Sie trotzdem in Kirchdorf am Inn heiraten.

Sie melden dann Ihre Eheschließung beim Standesamt Ihres Wohnsitzes an und ihres Standesamt schickt die Unterlagen dann zu Standesamt Kirchdorf am Inn und ermächtigt das Standesamt in Kirchdorf am Inn, Sie zu verheiraten.

Für weitere informationen können Sie auch die offizielle Website von Standesamt Kirchdorf am Inn besuchen: www.kirchdorfaminn.de

Bundesland:

Bayern - Deutschland

Anschrift:

Standesamt Kirchdorf am Inn
Hauptstr. 7
84375 Kirchdorf am Inn

Webseite:

www.kirchdorfaminn.de

Email:

poststelle@kirchdorfaminn.de

Telefon:

08571/9120-0

Fax:

08571/2854

Öffnungszeiten:

Mo-Fr 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr, Mo, Do 13.30 Uhr bis 18.00 Uhr


Geburten in Kirchdorf am Inn

Jede Geburt eines Kindes in Kirchdorf am Inn muss beim Standesamt Kirchdorf am Inn angezeigt werden und wird dort beurkundet. Unabhängig von Wohnort der Eltern oder der Staatsangehörigkeit.

Wirt ihr kind im Hospital in Kirchdorf am Inn geboren, müssen Sie dort Ihr Kind direkt nach der Geburt in der Aufnahme anmelden. Haben die Eltern das gemeinsame Sorgerecht durch eine sogenannte Sorgerechtserklärung oder sind die Eltern verheiratet, müssen beide Eltern die Geburtsanzeige unterschreiben.

Die Unterschrift der Mutter reicht in den anderen Fällen. Kommt Ihr Kind zu Hause zur Welt, müssen Sie dieses innerhalb einer Woche nach der Geburt beim Standesamt Kirchdorf am Inn anmelden. 

Die eingetragene Lebenspartnerschaft

Gleichgeschlechtliche Lebenspartnerinnen oder Lebenspartner können eine Lebenspartnerschaft begründen. Dafür sind nun die Standesämter in Nordrhein-Westfalen zuständig.

Zuständig für die Anmeldung der Lebenspartnerschaft ist hier das Standesamt, in der eine/r von oder beide Lebenspartnerinnen oder Lebenspartner, den Hauptwohnsitz oder einen Nebenwohnsitz angemeldet hat. Sie können dann in jedem Standesamt in Deutschland Die Lebenspartnerschaft schließen. 

Urkunden beim Standesamt Kirchdorf am Inn

Wenn die Eheschließung, die Lebenspartnerschaft, die Geburt oder der Sterbefall in Kirchdorf am Inn beurkundet wurde, erhalten Sie beim Standesamt Kirchdorf am Inn:

- Lebenspartnerschaftsurkunden oder Abschriften aus dem Lebenspartnerschaftsregister
- Geburtsurkunden oder Abschriften aus dem Geburtseintrag:
- Eheurkunden
- Sterbeurkunden oder Abschriften aus dem Sterbeeintrag